Neue Heizungsförderung für Firmen und Vermieter verfügbar
Ab sofort können alle Eigentümer – auch Unternehmen und Vermieter von Einfamilienhäusern – die Heizungsförderung des Bundes beantragen. Für Firmen gibt es bis zu 35 Prozent Zuschuss zur neuen Heizung in Gewerbeimmobilien und Wohngebäuden.
Die neue Heizungsförderung des Bundes steht ab sofort allen Eigentümern offen. Ab sofort können auch
✔ Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sowie
✔ Vermietern von Einfamilienhäusern und
✔ Eigentümern von vermieteten und selbst genutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften WEG bei Maßnahmen am Sondereigentum
den Antrag auf den staatlichen Zuschuss bei der KfW einreichen, wenn sie eine alte Öl- oder Gasheizung gegen ein neues, klimafreundliches Heizsystem eintauschen.
Zuschüsse gibt es laut Bundeswirtschaftsministerium für den Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Unternehmen können die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung). Für besonders effiziente Biomasse-Heizungen kann es noch einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro geben.
Bevor man den Zuschuss beantragen kann, muss man eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) erstellen lassen.
Gefragtes Programm: Bereits 93.000 Zusagen
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, können über die Heizungsförderung des Bundes bereits seit Februar bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten. Seit Förderstart am 27. Februar 2024 wurden rund 93.000 Zuschüsse genehmigt (rund 1,3 Milliarden Euro). Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Antragsstellung seit Ende Mai möglich.
Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude, die bei Banken und Sparkassen beantragt werden können. Die Mittel für die Heizungsförderung stellt der Bund aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, erfolge die Zusage innerhalb weniger Minuten, so die KfW
"Wir setzen den Förderfahrplan bei der Heizungsförderung weiter konsequent um", sagt Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW. "Insgesamt können damit jetzt Unternehmen und alle Privatpersonen als Eigentümer die Förderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden über unser Online-Kundenportal beantragen."
Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel würden bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten erfolgen, betont Herrmann.
Die Förderdetails
Unternehmen
Unternehmen können für ihre Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen Zuschuss bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen (Grundförderung 30 Prozent; möglicher Effizienzbonus 5 Prozent). Zusätzlich ist ein Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro) möglich.
Wohngebäude von Unternehmen
Bei Wohngebäuden im Eigentum von Unternehmen hängt der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten von der Anzahl der Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus ab. Mehr dazu unter www.kfw.de/459
Nichtwohngebäude von Unternehmen
Bei Nichtwohngebäuden von Unternehmen bestimmt den Höchstbetrag die Nettogrundfläche. Infos dazu bei der KfW: www.kfw.de/522
Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie WEG
Auch für Selbstnutzer und Vermieter von Einfamilienhäusern, WEG sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt auch für Privatpersonen jeweils 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Darüber hinaus sind je nach Antragstellergruppe verschiedene weitere Zuschusskomponenten möglich (Effizienzbonus 5 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent, Einkommensbonus von 30 Prozent).
Maximal kann der Förderzuschuss bei 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten liegen. On top kann ein Emissionsminderungszuschlag (pauschal 2.500 Euro) möglich sein.
Quellen: BMWK; KfW
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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