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Neue Auflage für Unternehmen: Sämtliche Registrierkassen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Auch Änderungen oder Außerbetriebnahmen.

Neue Auflage für Unternehmen: Sämtliche Registrierkassen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Auch Änderungen oder Außerbetriebnahmen. (Foto: © khaligo/123RF.com)

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Stichtag 31. Juli: Registrierkassen an die Behörden melden

Spätestens am 31. Juli müssen Unternehmen und Selbstständige ihre Registrierkassen beim Finanzamt gemeldet haben. Zum Beispiel über "Mein ELSTER" oder ein Tool der Datev.

Bis zum 31. Juli 2025 müssen Unternehmen alle Registrierkassen, die bei ihnen im Einsatz sind oder funktionsfähig bereitgehalten werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet haben. Das kann über "Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle, eine entsprechende Software oder ein Tool zur Kassenmeldung erfolgen. 

Hintergrund zur Meldepflicht

Seit dem 1. Januar 2025 besteht die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und deren Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO). Was das bedeutet:

✓ Händler, Handwerker und Gastronomen müssen ihre Registrierkassen und andere elektronische Aufzeichnungssysteme (zum Beispiel Waagen mit Kassenfunktion) und die dazugehörige TSE bei ihrem zuständigen Finanzamt melden. Also im Grunde alle Kassen, die mit Strom versorgt werden müssen.

Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Das Bundesfnanzministerium hat damit eine Übergangsfrist für Altfälle geschaffen.

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✓ Alle Aufzeichnungssysteme, die Unternehmer und Selbstständige ab dem 1. Juli 2025 anschaffen, mieten oder leasen, müssen sie stets innerhalb eines Monats nach Anschaffung melden.

✓ Für jede einzelne Betriebsstätte müssen die vorhandenen Kassen in einer Mitteilung gebündelt übermittelt werden. 

✓ Das Einspielen einer neuen TSE muss ebenfalls gemeldet werden.

✓ Eine Meldepflicht gibt es auch für technische Änderungen im oder am Kassensystem,

✓ für den Wechsel einer Kasse in eine andere Betriebsstätte oder

✓ die Abmeldung eines Systems (eine defekte Kasse wird ausrangiert oder eine Kasse wurde gestohlen). 

✓ Bei Fragen und Problemen sollten man sich an seinen Steuerberater oder Kassenfachhändler wenden.

Unternehmen und Steuerberater, die mit Datev-Lösungen arbeiten, können für die Kassenmeldung das neue Tool "Datev Kassenmeldung" nutzen. Es steht über die Plattform MeinFiskal bereit, das meldet der Nürnberger IT-Dienstleister. 

 Quelle: DATEV; DHB

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Text: / handwerksblatt.de

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