In der Regel können Arbeitnehmer durch die Einzahlung der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge Steuern sparen. Für Arbeitgeber bleibt dies praktisch kostenneutral.

In der Regel können Arbeitnehmer durch die Einzahlung der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge Steuern sparen. Für Arbeitgeber bleibt dies praktisch kostenneutral. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Abfindung nach Kündigung: Wie man Steuern spart

Betriebsführung

Wer nach einer Kündigung eine Abfindung bekommt, kann sie verwenden, um die betriebliche Altersvorsorge zu erhöhen. Damit sparen beide Seiten. Ein Experte erklärt, wie es geht.

Verhandlungen über das Ende eines Arbeitsverhältnisses sind oft kompliziert. Die Höhe der finanziellen Abfindung steht in solchen Gesprächen meist im Mittelpunkt. Es ist jedoch erstaunlich, dass dabei selten besprochen wird, wie möglichst viel von der Abfindung tatsächlich beim Arbeitnehmer landet. Dabei gibt es dafür sinnvolle Möglichkeiten. Eine Option ist, einen Teil der Abfindung zu verwenden, um eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen oder zu erhöhen. Arbeitnehmer können damit oft mehr Netto vom Brutto ihrer Abfindung sichern.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Thorsten Lammers erklärt, unter welchen Bedingungen das möglich ist.

Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen

Schon seit 2005 ist es erlaubt, eine Abfindung ganz oder teilweise steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Das regelt § 3 Nr.63 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Dafür müssen aber diese Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Zum einen muss die Abfindung für den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung genutzt werden. Das bedeutet: Einzahlungen müssen an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung gehen. Die Zusage zur Altersversorgung muss vorsehen, dass der Arbeitnehmer später eine monatliche Rente bekommt. Achtung: Eine reine Kapitalzahlung wird steuerlich nicht begünstigt! 

  • Zum anderen muss die Zahlung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Nach Auffassung der Steuerbehörden gilt das vor allem dann, wenn die Einzahlung in den letzten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses passiert. Zahlungen nach Ende des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls erlaubt, solange sie mit der Beendigung zusammenhängen.
    Die Behörden bestehen aber darauf, dass die Vereinbarung zur Beitragszahlung spätestens bis zur Beendigung festgelegt sein muss. "Warum eine Regelung indes nicht auch in einem späteren gerichtlichen Vergleich möglich sein soll, erschließt sich freilich nicht", kommentiert Fachanwalt Lammers. 

Wie hoch ist der steuerfreie Betrag?

Der maximal steuerfreie Betrag richtet sich nach der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zahl der Jahre, die das Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Gesetz schreibt vor: Der Höchstbetrag sind 4 % der Beitragsbemessungsgrenze, multipliziert mit der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Höchstens dürfen dabei zehn Jahre berücksichtigt werden. Im Jahr 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 96.600 Euro. Daraus ergibt sich ein maximal steuerfrei einzuzahlender Betrag von 38.640 Euro (96.600 Euro × 0,04 × 10).

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Lohnt es sich – und für wen?

Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob sich durch die Einzahlung der Abfindung in die betriebliche Altersvorsorge tatsächlich Steuern sparen lassen. In der Regel ist das aber der Fall. Die steuerfrei aufgebauten Ansprüche muss der Arbeitnehmer bei der Auszahlung im Rentenalter versteuern. Die Steuerlast verschiebt sich also nach hinten – eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Häufig ist das vorteilhaft, weil das zu versteuernde Einkommen und der persönliche Steuersatz im Rentenalter meist niedriger sind als während der Berufstätigkeit. Arbeitnehmer können damit oft mehr Netto aus ihrer Bruttoabfindung sichern.

Auch Arbeitgeber sollten diese Option in Trennungsgesprächen bedenken, denn für sie bleibt die Einzahlung praktisch kostenneutral.

Fazit 

Die Einzahlung der Abfindung in eine steuerbegünstigte betriebliche Altersversorgung ist für Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit, ihre Altersvorsorge durch eine einmalige Zahlung deutlich zu verbessern. Auch für Arbeitgeber lohnt es sich, weil die Abfindung für sie dann quasi kostenneutral bleibt. Ob sich diese Lösung wirklich lohnt, muss aber individuell geprüft werden – die zukünftige finanzielle Situation im Ruhestand spielt dabei eine große Rolle und ist von Fall zu Fall verschieden.

Quelle: Kliemt Arbeitsrecht

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Text: / handwerksblatt.de

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