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HWK des Saarlandes | September 2026
HWK ist Partner im "Bündnis für zirkuläres Bauen"
Das Saarland setzt auf ressourcenschonendes und wirtschaftliches Bauen.
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5. Februar 2015
Aktualisiert am 21. März 2024, 08:07
Seit Frühjahr 2014 wird die Kfz-Steuer vom Zoll erhoben. Wer die Steuer überweist, muss unbedingt an die Umstellung der Kontoverbindung denken.
Bereits seit April 2014 hat der Zoll die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern übernommen. Die Bankverbindung für die Zahlung der Kfz-Steuer hat sich durch die Umstellung geändert: Zahlungen sind nur noch an die zuständige Bundeskasse der Hauptzollämter möglich, nicht mehr an die Finanzkassen der Länder.
Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben weiterhin gültig und wurden auf die neuen Bankverbindungen umgestellt. Überweisungen, die noch an die Landesfinanzkasse gerichtet sind, werden ab dem 1. März 2015 nicht mehr automatisch an die zuständige Bundeskasse weitergeleitet, darauf weist das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz hin. Die hier eingehenden Zahlungen werden zurück überwiesen!
Dies kann unangenehme Konsequenzen für die betroffenen Fahrzeughalter haben: Neben Säumniszuschlägen kann im schlimmsten Fall eine Zwangsabmeldung folgen.
Kontakt: Eine Liste der örtlichen Kontaktstellen findet sich unter www.zoll.de. Infos zur Kraftfahrzeugsteuer gibt es unter der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung: Telefon: 0351/44834-550; E-Mail: info.kraftst@zoll.de
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