Die Förderleistung des ehemaligen Meister-BAföG (neu: Aufstiegs-BAföG) ist im vergangenen Jahr gegenüber 2015 auf rund 576 Millionen Euro angestiegen.

Die Förderleistung des ehemaligen Meister-BAföG (neu: Aufstiegs-BAföG) ist im vergangenen Jahr gegenüber 2015 auf rund 576 Millionen Euro angestiegen. (Foto: © Marian Vejcik /123RF.com)

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Neues Aufstiegs-BAföG wirkt

Die Förderleistung des Aufstiegs-BAföG (vormals Meister-BAföG) ist 2016 gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Prozent auf rund 576 Millionen Euro angestiegen. Die Zahl der Empfänger hat sich kaum verändert.

Rund 360 Millionen Euro der Förderleistungen entfielen laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) auf Darlehen, 216 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten hätten Zuschüsse vor allem zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (90 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (116 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (acht Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (eine Million Euro) erhalten.

Die Darlehen seien für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (159 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (190 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro), für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase (2 Millionen Euro) bewilligt worden. Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt habe die Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten im Jahr 2016 Darlehen in Höhe von rund 260 Millionen Euro überwiesen.

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Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Aufstiegs-BAföG sei 2016 mit knapp 162.000 Geförderten nahezu unverändert zum Vorjahr (– 0,2 %) geblieben. Etwa zwei Drittel der Geförderten seien Männer gewesen. Ihre Zahl habe gegenüber 2015 um 2,2 Prozent auf 108.000 abgenommen. Die Zahl der Frauen mit "Aufstiegs-BAföG" sei hingegen im selben Zeitraum um 4,2 Prozent auf 54.000 gestiegen.

Trendwende ist geschafft

Für Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) ist "die Trendwende geschafft". Der 2015 zu verzeichnende Rückgang um fast sechs Prozent bei den Geförderten sei mit der Novelle des Gesetzes und dem neuen Aufstiegs-BAföG vom 01. August 2016 gestoppt worden. Berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger nähmen das neue Aufstiegs-BAföG verstärkt in Anspruch. Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) und ihren Verbesserungen in allen Bereichen habe man "ein modernes und attraktives Förderangebot für Berufsbildungskarrieren geschaffen". Die Bildungsministerin freut besonders, dass auch vermehrt Menschen in sozialen Berufen das Aufstiegs-BAföG nutzen. So sei alleine die Zahl der geförderten Erzieherinnen und Erzieher um 34 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf über 17.000 Geförderte gestiegen.

Reform zeigt Wirkung

Auch aus Sicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Rabanus zeigt die Reform des Meister-BAföG Wirkung. "Die positive Entwicklung der Weiterbildungsförderung belegt, dass wir sie attraktiver gemacht haben. Um die Motivation für mehr Weiterbildung zu erhöhen, wollen wir die Leistungen weiter verbessern." Die Reform wirke in der von der SPD angestrebten Richtung: mehr Förderleistungen, um Weiterbildung und Familien- beziehungsweise Arbeitsleben besser miteinander zu vereinbaren. Deshalb wollte man nicht nach dem Gießkannenprinzip fördern, sondern gezielt Berufsgruppen erreichen, die bisher unterrepräsentiert waren. So auch Weiterbildungswillige, die zwar gern aufsteigen wollten, jedoch auf Grund ihrer Lebensumstände bisher auf Weiterbildung verzichtet haben. "Weitere Punkte zur Verbesserung der Aufstiegsfortbildung haben wir im SPD-Regierungsprogramm bereits angerissen – so streben wir unter anderem die Gebührenfreiheit für Meister-, Techniker- und Fachwirtkurse an."

Text: / handwerksblatt.de

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