Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf liegt vor
Deutschland bekommt ein Recht auf Reparatur. Der Gesetzentwurf sieht eine langjährige Reparaturverpflichtung für Hersteller von Waschmaschinen oder Smartphones vor. "Reparieren ist besser als Wegwerfen", so Bundesjustizministerin Hubig.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Reparieren statt wegwerfen
Deutschland wird ein neues Recht auf Reparatur bekommen. Es soll für bestimmte technische Geräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger oder Smartphones gelten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 15. Januar 2026 veröffentlicht. Hersteller solcher Geräte sollen künftig verpflichtet sein, diese Produkte bis zu zehn Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren.
"Reparieren ist besser als Wegwerfen", so die Ministerin. "Es schont die Umwelt und auch den Geldbeutel. Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher machen, sich für eine Reparatur zu entscheiden." Die Hersteller sollen auch keine Software einsetzen oder technische Schutzmaßnahmen nutzen dürfen, die eine Reparatur durch Dritte, also beispielsweise Fachbetriebe des Handwerks, behindern. Das ist ein Aspekt, auf den der Zentralverband des Deutschen Handwerks in der Vergangenheit als wichtige Voraussetzung zur Reparaturübernahme immer wieder hingewiesen hatte.
Außerdem soll mit dem Gesetz nachhaltiger Konsum gefördert und Verbraucherrechte gestärkt werden sollen. Sie sollen einen Anreiz erhalten, sich bei einem defekten Produkt für eine Reparatur zu entscheiden, wenn sie auch eine Neulieferung verlangen könnten: Ihr Recht auf Mangelgewährleistung soll sich bei einer Entscheidung für eine Reparatur von zwei auf drei Jahre verlängern.
Der Gesetzentwurf stellt außerdem klar: Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl bei dieser Art von Produkt eine Reparierbarkeit üblicherweise erwartet werden kann, begründet dies einen Sachmangel – und die Käuferin oder der Käufer kann Gewährleistungsrechte geltend machen.
Der Gesetzentwurf geht auf die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur zurück. Bis Ende Juli 2026 müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht umsetzen. "Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft. Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens", betonte die Ministerin. "Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten."
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Neues Recht auf Reparatur
Wer bestimmte technische Produkte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones herstellt, soll die Geräte unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis reparieren, wenn diese nach Kauf defekt gehen.
Das Recht auf Reparatur soll mehrere Jahre geltend gemacht werden können; zum Beispiel bei Waschmaschinen für mindestens zehn Jahre und bei Smartphones für mindestens sieben Jahre. Die zehn oder sieben Jahre beginnen in dem Moment, in dem die Produktion des Modells eingestellt wurde (und nicht etwa schon bei der Markteinführung).
Das Recht auf Reparatur soll für alle Produkte gelten, für die die Hersteller bereits nach geltendem Recht Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen. In dieser Zeit sollen die Hersteller die Produkte künftig auch reparieren müssen.
Das neue Recht auf Reparatur wird insbesondere nach Ablauf der Gewährleistungsfrist relevant werden: wenn also keine Mängelgewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer mehr bestehen. Es greift aber auch, wenn ein Produkt nicht schon bei Gefahrübergang mangelhaft war, sondern der Mangel erst später entstanden ist, oder wenn sich nicht beweisen lässt, dass der Mangel schon von Anfang an bestand.
Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen so die Möglichkeit, ihr Produkt reparieren zu lassen, statt es wegzuwerfen.
Hersteller werden nicht unverhältnismäßig belastet.
Vorgaben zur Reparierbarkeit
Lässt sich ein Produkt nicht reparieren, obwohl bei dieser Art von Produkt eine Reparierbarkeit normalerweise erwartet werden kann, begründet das einen Sachmangel. Die Käuferin oder der Käufer kann Gewährleistungsrechte geltend machen.
Hersteller von Waschmaschinen, Kühlschränken oder Smartphones sollen künftig die Ersatzteile und Werkzeuge für die Reparatur zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen müssen.
Sie sollen grundsätzlich keine Software einsetzen oder technische Schutzmaßnahmen nutzen dürfen, die eine Reparatur behindern. Das gilt auch für eine Reparatur durch unabhängige Dritte oder eine Reparatur unter Verwendung anderer als der Originalersatzteile.
Verlängerung der Gewährleistungsfrist
Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem mangelhaften Produkt, es reparieren zu lassen, obwohl sie auch eine Neulieferung verlangen könnten, soll sich die Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre verlängern.
Die Dauer der Beweislastumkehr, bei der vermutet wird, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, verbleibt unverändert bei einem Jahr.
Zu dem Gesetzentwurf kann bis 13. Februar 2026 Stellung bezogen werden.
Quelle: Bundesjustizministerium
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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