Jede Erbschaft dem Finanzamt melden
Gerade ist eine Diskussion um die Erbschaftsteuer entfacht. Was viele nicht wissen: Auch wenn man keine Steuern zahlen muss, muss man Erbschaften dem Finanzamt melden.
Die SPD hat mit ihren Reformvorschläge eine Diskussion um die Zukunft der Erbschaftsteuer entfacht. So sollen kleine und mittlere Erbschaften sollen entlastet werden, unter anderem durch einen Freibetrag von rund einer Million Euro pro Erbe. Aktuell ist es so, dass Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben dürfen. Kinder dürfen von jedem Elternteil 400.000 Euro und Enkel von ihren Großeltern 200.000 Euro steuerfrei erben. Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten können mit einem Freibetrag von 20.000 Euro rechnen.
Aber: Jede Erbschaft muss dem Finanzamt gemeldet werden. Auch wenn die Erbschaft unterhalb der steuerfreien Grenze liegt. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin. "Da auf das Erbe möglicherweise Steuern anfallen, ist das Finanzamt daran interessiert, wer wem was vermacht hat. Wer diese Meldung versäumt, riskiert ein Bußgeld oder ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung", warnt der Lohnsteuerhilfeverein.
"Viele wissen gar nicht, dass sie verpflichtet sind, das Finanzamt aktiv zu informieren – selbst dann, wenn sie glauben, keine Steuern zahlen zu müssen", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi. Die Finanzämter würden allerdings gesunden Menschenverstand walten lassen: "Ausnahmsweise kann darauf verzichtet werden, wenn klipp und klar feststeht, dass keine Steuerpflicht besteht", so Gerauer.
Könnte sich aber eine Steuer ergeben, sei es keine gute Idee, die Meldepflicht zu vernachlässigen. "Behörden wie das Standesamt, das Nachlassgericht und Notare informieren das Finanzamt über Todesfälle und Nachlassvorgänge."
Man muss das Finanzamt innerhalb von drei Monaten von sich aus über das Erbe oder das Vermächtnis informieren. Für die Erbschaftsanzeige (§ 30 ErbStG) reicht ein formloses, aber inhaltlich umfassendes Schreiben, so die Steuerexperten.
Was möchte das Finanzamt wissen?
- Name, Anschrift und Beruf des Erblassers
- Name, Anschrift und Beruf des Erwerben
- Todestag und Sterbeort
- Art, Umfang und Wert des Vermögens
- Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe
Die Erbschaftsanzeige nach kann elektronisch als ELSTER-Nachricht oder per Post erfolgen.
"Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers, jedoch hat nur selten ein Finanzamt eine Erbschaftsteuerstelle bei sich. Das befähigte Finanzamt für den Wohnbezirk ist im Verzeichnis auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums einsehbar", so der Lohnsteuerhilfeverein.
Nach dem Eingang der Meldung prüfe das Finanzamt im nächsten Schritt, ob eine Erbschaftsteuererklärung erforderlich ist. Diese werde zur Pflicht, wenn Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben oder Unternehmensanteile übergehen.
Quelle: Lohi.de
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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