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HWK Trier | Oktober 2024
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Maske ausziehen und dann ran an die leckere Torte. Seit 11. Mai dürfen auch Cafés und Konditoreien in NRW wieder ihre Gäste vor Ort bedienen. (Foto: © foodandmore/123RF.com)
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Mai 2020
Seit Montag, 11. Mai, dürfen Cafés, Eissalons und Restaurants in NRW wieder ihre Gäste vor Ort bedienen. Aber die Hygiene-Auflagen sind streng und für Bäckerei-Cafés noch einige Fragen offen.
Am 9. Mai hat das Arbeits- und Gesundheitsministerium in NRW die Hygiene- und Infektionsschutzstandards für die Gastronomie veröffentlicht. Seit Montag, 11. Mai, dürfen die Restaurants und Cafés unter strengen Voraussetzungen wieder öffnen.
Die Zeit zur Vorbereitung auf die strengen Auflagen war knapp bemessen. Und für Bäckereien mit Sitzplätzen, die ihre Getränke und Speisen in der Regel an der Theke verkaufen, sind noch Fragen offen.
Die wichtigsten Punkte, die die Betriebe und ihre Gäste beachten müssen, hat der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks zusammengefasst. Und zwei Änderungen für den Take-Away-Betrieb und die Warteschlangen gibt es auch :
- Der Umkreis, in dem Lebensmittel einer Verkaufsstelle oder Speisen und Getränke einer Gastronomie nicht verzehrt werden dürfen, wurde von 50 auf 25 Meter reduziert.
- Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt jetzt auch für Warteschlangen vor dem Café, Restaurant oder der Eisdiele.
Hier die Vorschriften für den Café- und Restaurantbesuch im Detail:
Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks rechnet damit, dass alle Maßnahmen vom Ordnungsamt überprüft werden. Die Bäckerei-Cafés stehen nun vor der Frage, wie man damit umgehen soll, dass der Gast üblicherweise seine Getränke und Speisen an der Bedientheke bestellt und sich anschließend setzt. Dieser Ablauf sei in den Regeln nicht detailliert enthalten.
Der Verband geht aktuell (Stand 11. Mai 2020) davon aus, dass der in den Info-Plakaten dargestellte Ablauf in Ordnung ist. Diese Plakate können sich Innungsbäcker auch in ihr Café hängen.
Quelle: BIV Rheinland
Stand: 11. Mai 2020
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