Photovoltaikanlagen auf Hausdächern gehören inzwischen immer mehr zum Stadtbild.

Photovoltaikanlagen auf Hausdächern gehören inzwischen immer mehr zum Stadtbild. (Foto: © anatoliygleb/123RF.com)

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Photovoltaik auf dem Dach: Klimaschutz sticht Denkmalschutz

Betriebsführung

Eine Behörde darf die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem alten Gebäude in der Regel nicht aus Denkmalschutzgründen verbieten. Das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien gehe vor, stellte das Verwaltungsgericht Düsseldorf klar.

Die Eigentümerin eines Hauses in der denkmalgeschützten "Golzheimer Siedlung" darf auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage errichten. Die Stadt Düsseldorf muss ihr die erforderliche Erlaubnis erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Der Fall

Die Stadt hatte der Eigentümerin die Installation einer Solaranlage auf dem Dach ihres Hauses verweigert. Begründet hatte die Behörde das Verbot mit dem Denkmalschutz, der für die "Golzheimer Siedlung" gilt.

Das Urteil

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verpflichtete die Stadt zur Erteilung der Erlaubnis. Es erklärte, dass nach dem Inkrafttreten des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG)  der Denkmalschutz das öffentliche Interesse an dem Ausbau der erneuerbaren Energien nur noch sehr selten überwiege. Ausnahmen müssten fachlich anhand der besonderen Umstände der jeweiligen Situation begründet werden.

Menschen haben sich an den Anblick der Solaranlagen gewöhnt

Ein solcher Ausnahmefall liege bei der "Golzheimer Siedlung" aber nicht vor. Die Denkmalschutzinteressen würden hier durch eine Photovoltaikanlage nicht erheblich beeinträchtigt. Gleiches gelte für die Silhouette der Siedlung. Zwar sei die Photovoltaikanlage von der Straße aus einsehbar. Die wesentlichen Merkmale der Bauten blieben jedoch unberührt.

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Zu berücksichtigen sei, dass mit immer mehr Photovoltaikanlagen auf Hausdächern das "Störgefühl" des Durchschnittsbetrachters erheblich abgenommen habe und wegen der Energiewende weiter abnehmen werde.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2023, Az. 28 K 8865/22 (Berufung zum Oberverwaltungsgericht ist zugelassen) 

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Text: / handwerksblatt.de

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