Rahmenlehrplan für Meisterschule der Gebäudereiniger einheitlich anwenden
Seit dem 1. Januar 2021 gilt im Gebäudereiniger-Handwerk eine neue Verordnung über die Meisterprüfung. BIV und ZDH empfehlen, den Rahmenlehrplan für die Teile I und II bundesweit einheitlich anzuwenden.
Im Rahmenlehrplan werden die Prüfungsanforderungen der Verordnung aufgegriffen und mit entsprechenden Lerninhalten, Stundenumfängen sowie methodischen Hinweisen unterlegt, erklärt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) in einer Pressemitteilung.
Zentrale Funktionen
"Der Rahmenlehrplan erfüllt zwei zentrale Funktionen", so BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart. Er diene als wesentliches Instrument für die bundesweite Qualitätssicherung der Meistervorbereitungskurse im Gebäudereiniger-Handwerk und diene den angehenden Gebäudereiniger-Meistern und Gebäudereiniger-Meisterinnen als solides "Sprungbrett" mit Blick auf die unmittelbare Prüfungsvorbereitung sowie die spätere meisterliche Verrichtung ihres Handwerks.
In den Vorbereitungskursen auf die Meisterprüfung lernen sie, einen Handwerksbetrieb zu führen. Dazu gehört etwa betriebliche Arbeitsabläufe, eingesetzte Technologien oder Techniken zu gestalten, zu reflektieren, zu begründen und zu optimieren, erbrachte Arbeitsergebnisse zu bewerten und deren Qualität zu sichern, Kundenbeziehungen strategisch zu gestalten sowie Markttrends zu identifizieren und mögliche Auswirkungen auf den eigenen Betrieb abzuleiten.
Quelle: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
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Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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