Recht auf Reparatur: Bundestag stimmt zu
Reparaturen von Waschmaschinen oder Smartphones sind oft zu teuer oder dauern zu lange. Das soll sich mit dem Recht auf Reparatur ändern. Bei der Verlängerung der Gewährleistung erwartet das Kfz-Gewerbe eine Ausnahme.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Reparieren statt wegwerfen
Mehr Nachhaltigkeit, weniger Wegwerfgesellschaft: Hersteller von Smartphones, Tablets, Kühlschränken oder Waschmaschinen sollen Reparaturen künftig grundsätzlich ermöglichen und entsprechende Ersatzteile über die Lebensdauer hinweg bereithalten. "Außerdem dürfen sie unabhängigen Werkstätten die Reparaturen nicht erschweren", so die SPD-Bundestagsabgeordnete Nadine Heselhaus bei der zweiten und dritte Beratung des Gesetzentwurfs (mehr dazu hier) zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren.
Weltweit fallen Jahr für Jahr über 60 Millionen Tonnen Elektroschrott an. Die Richtlinie soll dabei helfen, diese Mengen einzudämmen. Reparieren wird von den Herstellern bisher oft erschwert. Es sei zu teuer, dauere zu lange, Ersatzteile fehlen oder Produkte lassen sich erst gar nicht reparieren, sagte Nadine Heselhaus als zuständige Berichterstatterin. Das neue Recht auf Reparatur sei eine gute Nachricht für Umwelt und Geldbeutel.
Kunden, die sich innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur entscheiden, sollen mit einer Verlängerung der Gewährleistung um ein Jahr belohnt werden. Ersatzgeräte, die für die Dauer der Reparatur zur Verfügung gestellt werden, sollen kostenfrei sein.
In das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wird ein neuer Untertitel mit Regelungen zu einer Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung eingefügt.
Wie lange eine Reparatur dauern und was sie kosten darf, muss noch geklärt werden. Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagt: "Damit Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis nicht doch von einer Reparatur abgeschreckt werden, legen wir fest, dass die Preise für Reparatur und Ersatzteile sowie die Reparaturdauer angemessen sein müssen."
In einem Entschließungsantrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, als weiteren Anreiz
✔️einen Reparaturbonus zu prüfen,
✔️ eine Informationskampagne für die Bevölkerung zu starten und
✔️ sich für die Fachkräfteförderung im Reparatursektor einzusetzen.
✔️ Geprüft werden soll auch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen.
Geplant ist außerdem eine Online-Plattform mit einer Übersicht der Reparaturbetriebe auch aus dem Handwerk. Die Registrierung sei freiwillig.
Ausnahme von der Verlängerung des Gewährleistungsrechts für Kfz-Reparaturen
Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, sagt: "Das neue Recht auf Reparatur stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es schont ihren Geldbeutel und dient zugleich dem Umweltschutz. Reparaturen werden damit in vielen Fällen zu einer besseren Alternative zum vorschnellen Neukauf."
Verbraucherinnen und Verbraucher würden künftig durch die Verlängerung der Gewährleistungsfrist einen zusätzlichen Anreiz erhalten, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden.
Hierl weist auf die Problematik für Kfz-Betriebe hin: "Wir sehen aber auch, dass gerade bei Kraftfahrzeugen die auf europäischen Vorgaben beruhende Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate nach einer Reparatur eine Herausforderung für die Kfz-Branche bedeuten kann. Diese Bedenken nehmen wir ernst. Deshalb haben CDU/CSU in den Verhandlungen durchgesetzt, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für Ausnahmemöglichkeiten von der Verlängerung des Gewährleistungsrechts für Kraftfahrzeuge einsetzen soll."
Kfz-Gewerbe begrüßt die Unterstützung
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diesen Vorstoß und will seine Bemühungen auf europäischer Ebene fortsetzen. "Die Entschließung des Bundestages ist ein wichtiges politisches Signal und bestätigt unsere seit Monaten vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der Regelung auf den Gebrauchtwagenhandel und die Reparaturwirtschaft", erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. "Wir werden diesen Rückenwind nutzen und unsere Argumente nun verstärkt in die europäische Diskussion einbringen."
Man bedauere allerdings, dass die vom Kfz-Gewerbe kritisierte Verlängerung von Gewährleistungsansprüchen nach Reparaturen Bestandteil der nun beschlossenen Umsetzung bleibt. Aus Sicht des Verbandes entstünden dadurch insbesondere bei technisch hochkomplexen Produkten wie Kraftfahrzeugen zusätzliche Haftungsrisiken, die sich negativ auf Reparaturbereitschaft, Wiederverkaufsmöglichkeiten und das Angebot älterer Gebrauchtwagen auswirken können.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren hätte der ZDK davor gewarnt, dass die Verlängerung von Gewährleistungsansprüchen nach Reparaturen dazu führen könnte, dass Händler ältere Fahrzeuge ohne umfassende Garantieabsicherung künftig nicht mehr im Eigenhandel anbieten. Stattdessen könnten diese Fahrzeuge vermehrt nur noch als Kommissionsware zwischen privaten Parteien vermittelt werden. Für Verbraucher würden ein geringeres Fahrzeugangebot, weniger Auswahl im unteren Preissegment und steigende Kosten beim Fahrzeugerwerb drohen.
"Die jetzt beschlossene Regelung darf nicht dazu führen, dass bezahlbare Mobilität eingeschränkt wird. Deshalb werden wir unsere Position gegenüber den europäischen Institutionen mit Nachdruck vertreten und für eine praxistaugliche Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge werben", so Peckruhn.
Der ZDK fordert die politischen Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel auf, die Auswirkungen der neuen Regelung auf den Gebrauchtwagenmarkt und das Kfz-Reparaturgewerbe eng zu beobachten und bei künftigen Anpassungen des europäischen Rechts die Besonderheiten technisch komplexer Produkte stärker zu berücksichtigen.
Für die Umsetzung der Richtlinie stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dagegen die AfD, die Linksfraktion und ein Unionsabgeordneter.
Ein Änderungsantrag und ein Entschließungsantrag der Grünen zu Nachschärfungen insbesondere im Hinblick auf das Problem der mangelnden Preistransparenz wurden abgelehnt.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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