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Handwerk fordert rechtssichere Perspektive für Honorarkräfte

Honorarkräfte im Bildungsbereich sind verunsichert, unter welchen Voraussetzungen sie in Zukunft freiberuflich tätig sein können. Das bayerische Handwerk und der Volkshochschulverband warnen vor einem immensen Einbruch des Bildungsangebots.

Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2022* hat die Kriterien zur Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung verschärft. In dem Urteil ging es um eine Musikschule, es betrifft aber auch Honorarkräfte in Einrichtungen des Handwerks, in Volkshochschulen sowie in Bildungs- und Sozialorganisationen. Das Urteil besagt, dass Lehrkräfte als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gelten, wenn sie in den Betrieb eingegliedert sind und ihnen unternehmerische Freiheit fehlt. Um massiven Beitragsnachforderungen entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber damals eine Übergangsregelung geschaffen. Diese endet am 31. Dezember 2027

In Bayern hat sich nun ein Bündnis von betroffenen Organisationen, darunter das Handwerk, zusammengetan, um vor den Folgen zu warnen. Der Bayerische Handwerkstag (BHT) und der Bayerische Volkshochschulverband (bvv) fordern in einem gemeinsamen ➡️ Positionspapier eine praxistaugliche gesetzliche Regelung, die klärt, unter welchen Voraussetzungen Honorarkräfte im Bildungsbereich weiterhin freiberuflich tätig sein können: hauptberuflich, nebenberuflich und geringfügig.

Freiberuflich tätige Lehrkräfte seien für den Bildungsbereich unverzichtbar, heißt es da unter anderem: "Sie bringen aktuelle Praxiserfahrung aus Betrieben, Berufsfeldern und gesellschaftlichen Bereichen ein und ermöglichen die fachliche Breite, Aktualität und Flexibilität, die berufliche Weiterbildung, allgemeine Erwachsenenbildung und lebensbegleitendes Lernen auszeichnen."

Situation nebenberuflich tätiger Honorarkräfte komme zu kurz

BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl Foto: © HWK München/SchuhmannBHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl Foto: © HWK München/Schuhmann

Es gibt bereits einen Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales "zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht" (sogenannte "neue Selbstständigkeit"). Dieser greift aus Sicht des Bündnisses aber zu kurz. Vor allem die Situation nebenberuflich oder geringfügig tätiger Dozenten - etwa Praktiker aus dem Handwerk - werde nicht angemessen berücksichtigt, so die Kritik.

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Viele seien hauptberuflich bereits anderweitig beschäftigt und sozialversicherungsrechtlich abgesichert; ihre Einsätze in Bildungseinrichtungen seien häufig zeitlich konzentriert und nicht kontinuierlich. Eine abhängige Beschäftigung sei für viele von ihnen weder gewollt noch wirtschaftlich attraktiv.

"Die möglichen Folgen für die Bildungsinfrastruktur wären gravierend", warnt das Bündnis. Fielen freiberufliche Lehrkräfte in größerem Umfang weg, müssten Bildungseinrichtungen ihr Angebot deutlich einschränken. Ab 2028 könnte es sein, dass das Angebot um die Hälfte einbrechen werde.

Für das Handwerk betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl: "In unserem Wirtschaftsbereich ist lebenslanges Lernen eine Grundvoraussetzung, um berufsfit zu bleiben. Die Wünsche der Kunden verändern sich, neue Techniken und Werkstoffe werden etabliert, die Arbeit wird insgesamt digitaler. Darauf muss sich das Handwerk einstellen und seine Fachkräfte dementsprechend konsequent weiterbilden." Man fordere eine praxistaugliche Regelung, damit das Angebot in den Bildungsstätten des Handwerks im erforderlichen Umfang aufrechterhalten werden kann. 

*Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2022, B 12 R 3 /20 R

Quelle: BHT

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Text: / handwerksblatt.de

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