Firmen brauchen klare Regeln, damit die Beschäftigten wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn eine Kollegin oder ein Kollege durch problematischen Konsum auffällt.

Firmen brauchen klare Regeln, damit die Beschäftigten wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn eine Kollegin oder ein Kollege durch problematischen Konsum auffällt. (Foto: © Nikolaus Brade / DGUV)

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Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz: Wegschauen ist keine Lösung

Jeder vierte Beschäftigte kennt Kollegen mit Alkohol- oder Drogenproblemen, das zeigt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Am häufigsten wird Alkohol genannt. Oft ist das ein Tabuthema.

Der problematische Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Suchtmitteln ist auch in der Arbeitswelt ein großes Thema. Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Jedem vierten Beschäftigten (25 Prozent) sind aus den vergangenen zwei Jahren Fälle bekannt, in denen Kolleginnen oder Kollegen aufgefallen sind, weil sie betrunken oder sonst wie berauscht waren.  

Am häufigsten wird Alkohol genannt (21 Prozent). Dahinter folgen Cannabis und Nikotin mit jeweils fünf Prozent. Jeweils vier Prozent nennen illegale Drogen oder den Missbrauch von Medikamenten.

Besonders häufig berichten Beschäftigte aus den Bereichen Verkehr und Logistik (35 Prozent), Sozialwesen (32 Prozent), öffentliche Verwaltung (31 Prozent), verarbeitendes Gewerbe (30 Prozent) sowie dem Baugewerbe (25 Prozent), dass ihnen Fälle von problematischem Konsum bekannt sind. 

Ein Problem ist, dass der Konsum bei den Kolleginnen und Kollegen zwar wahrgenommen wird, es aber meist nicht angesprochen wird - selbst wenn sie offensichtlich nach Alkohol riechen, unsicher gehen oder in der Mittagspause kiffen. Mit der Folge, dass die betroffenen Beschäftigten weiterhin Auto fahren, Maschinen bedienen, wichtige Entscheidungen treffen müssen – und so sich und andere gefährden. "Für wirksame Prävention bedeutet das: Risiken frühzeitig erkennen, offen ansprechen und Betroffene unterstützen, bevor aus Problemen Krisen entstehen", sagt Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der DGUV.

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Beratungsangebot für Arbeitgeber Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten zu Fragen der Suchmittelprävention. "Im Rahmen der Nationalen Präventionsstrategie arbeiten Unfall-, Renten- und Krankenversicherung daran, ihre Angebote noch besser zu vernetzen und zugänglicher zu machen", sagt Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. 

Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum Umgang mit Suchtmitteln

Ob es Regelungen des Arbeitgebers gibt und welche das sind, wissen die wenigsten. Etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten (54 Prozent) kennt die entsprechenden Vorgaben ihres Unternehmens. Fast jede zweite Person (46 Prozent) weiß nicht, welche Regelungen am Arbeitsplatz gelten.

Immer mehr Unternehmen setzen sich aktiv mit dem Thema auseinander und schaffen dafür verbindliche Strukturen: 48 Prozent der Befragten geben an, dass in ihrem Unternehmen eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum Umgang mit Suchtmitteln vorhanden ist. Zwei Prozent berichten, dass eine solche Vereinbarung in Planung ist. 24 Prozent meinen, dass es in ihrem Unternehmen weder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu diesem Thema gebe noch dass eine solche Vereinbarung in Planung sei. Ein Viertel kann zu diesem Thema gar keine Auskunft geben.

Das Thema anzusprechen ist schwierig

Die Mehrheit der Erwerbstätigen (71 Prozent) traut sich zu, zu erkennen, wenn jemand bei der Arbeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Gleichzeitig würden nur 57 Prozent Kolleginnen oder Kollegen direkt auf einen problematischen Konsum ansprechen.

63 Prozent der Beschäftigten wissen aber, an wen sie sich im Unternehmen bei Fragen rund um das Thema Sucht wenden können. Externe Beratungsangebote kennen hingegen nur 45 Prozent.

"Um Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz vorzubeugen, bedarf es klarer Regelungen, die im Unternehmen verständlich kommuniziert werden sollten. Ebenso sollte die Arbeitsgestaltung darauf ausgerichtet sein, sowohl anhaltenden Stress als auch dauerhafte Unterforderung zu vermeiden, da beides den Konsum von Suchtmitteln begünstigen kann. Werden Sicherheit, Gesundheit und ein verantwortungsvoller Umgang mit Suchtmitteln aktiv in der Unternehmenskultur verankert, sinkt das Risiko eines problematischen Konsums deutlich", sagt Dr. Marlen Cosmar, DGUV Präventionsexpertin.

In jeder zehnten Firma ist Sucht ein Tabuthema

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage ist, dass viele Beschäftigte beim Thema Sucht keine offene Gesprächskultur erleben. Lediglich 28 Prozent der Befragten beschreiben ihre Unternehmenskultur als transparent und geben an, dass offen über das Thema gesprochen werden könne. Fast die Hälfte (49 Prozent) empfindet den Umgang mit dem Thema als eher zurückhaltend. Weitere elf Prozent bezeichnen das Thema sogar als Tabu.

Auf die Frage, welche Maßnahmen in ihrem Unternehmen oder ihrer Einrichtung zum Thema "Sucht" angeboten werden, nennen die Erwerbstätigen am ehesten (44 Prozent) einen betriebsärztlichen Dienst. 31 Prozent berichten, dass in ihrem Unternehmen Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angeboten werden, die von einer Sucht betroffen sind.

25 Prozent wissen von Aktions- und Gesundheitstagen und jeweils 20 Prozent von Unterweisungen, einer internen oder externen Mitarbeiterberatung und von einem Suchtbeauftragten in ihrem Unternehmen bzw. ihrer Einrichtung.

Andere genannte Angebote sind die Bereitstellung von Informationsmaterialien, eine externe Suchtberatung, Informationsveranstaltungen sowie Seminare und Workshops. Während von Beschäftigten in kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern über die Hälfte keinerlei Maßnahmen benennen kann, liegt dieser Anteil in größeren Unternehmen nur bei einem Fünftel.

Für die Untersuchung wurden im Juni 2026 insgesamt 2.016 Erwerbstätige (darunter 554 Führungskräfte) in Unternehmen mit mindestens zwei Mitarbeitern befragt.

Web-Training zur Suchtprävention Das Web-Based Training "Suchtprävention in der Arbeitswelt" von der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ermöglicht Betrieben, Führungskräften und Beschäftigten ein praxisnahes und digitales Lernangebot, das flexibel und jederzeit genutzt werden kann. Es besteht aus drei Modulen. Hier geht es zu dem kostenfreien Angebot

Quelle: DGVU; Forsa

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Text: / handwerksblatt.de

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