Mal wieder im Café statt im Homeoffice arbeiten? In Rheinland-Pfalz ist das seit 13. Mai möglich. Aber es wird nicht mehr so entspannt sein wie vor der Corona-Krise.

Mal wieder im Café statt im Homeoffice arbeiten? In Rheinland-Pfalz ist das seit 13. Mai möglich. Aber es wird nicht mehr so entspannt sein wie vor der Corona-Krise. (Foto: © Anna Bizoń/123RF.com)

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RLP-Regeln: Was Cafés, Restaurants und Eissalons beachten müssen

In Rheinland-Pfalz dürfen Cafés, Restaurants, Biergärten und Eissalons seit dem 13. März wieder Gäste empfangen. Die Lockerung geschieht unter strengen Hygieneauflagen. Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte und was sich ab 27. Mai ändert.

Die Gastronomie in Rheinland-Pfalz darf seit dem 13. Mai wieder öffnen. In der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr dürfen die Cafés, Eisdielen und Restaurants dann innen und außen Gäste empfangen. Aber unter sehr strengen Hygieneauflagen.

Ab dem 27. Mai werden die Regeln etwas gelockert. Hier finden Sie die aktuelle Handreichung dazu.

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Dann ist auch der Thekenverkauf unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder erlaubt. Buffets wie beispielweise beim Frühstück in Hotels können wieder angeboten werden, wenn die Speisenabgabe über Service-Personal erfolgt ("bedientes Buffet").

Auch Biergärten können wieder über ihre Theken verkaufen. Zudem dürfen Gastronomie-Betriebe bis 22.30 Uhr öffnen und auch die Begrenzung von sechs Personen an Tischen im Außenbereich entfällt. 

Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst!

  • Die Gäste müssen über die Zutrittsbeschränkungen und Abstandsregelungen informiert werden.

  • Gäste müssen Innen und Außen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Erst wenn sie auf ihren zugewiesenen Sitzplätzen sind, dürfen sie diesen abnehmen.

  • Alle Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt (unter 1,5 Meter Abstand) müssen auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

  • Um den Gästefluss zu steuern, besteht eine Anmelde- bzw. Reservierungspflicht. Bei "Spontanbesuchen" ist eine Anmeldung bei Ankunft ausreichend. Diese wird durch Einlasskontrolle, Reservierungen und/oder Schilder ('Wait to be seated' o.ä.) ergänzt. Dies soll Wartezeiten und "Begegnungsverkehr" vermeiden. 

Plakat für InnungsbäckerFür den Cafébesuch sind noch einige Fragen offen. Zum Beispiel, dass sich ein Gast beim Bäcker üblicherweise an der Bedientheke ein Getränk und Speisen kauft und diese dann am Tisch verzehrt. Diese Fragen werden sich wohl erst in den nächsten Tagen klären. Die Innungsbäcker bieten ein Info-Plakat für den Cafébesuch.

Text: / handwerksblatt.de

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