Ab einer Lärmbelastung von durchschnittlich 80 dB(A) am Tag müssen Unternehmen ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, also Kapselgehörschützer (Foto), Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken.

Ab einer Lärmbelastung von durchschnittlich 80 dB(A) am Tag müssen Unternehmen ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, also Kapselgehörschützer (Foto), Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken. (Foto: © Jan-Peter Schulz – BG BAU)

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Schutz vor Schwerhörigkeit am Bau: Maßnahmen und Tipps

In der Bauwirtschaft ist Schwerhörigkeit die häufigste gemeldete Berufskrankheit. Schuld ist permanenter Lärm, der häufig unterschätzt wird. Auch viele junge Menschen hören schon schlecht. Dabei gibt es viele Maßnahmen zum Lärmschutz.

Ist es auf der Baustelle oder in der Werkstatt zu laut, wird das Gehör geschädigt - wenn man sich nicht schützt. Die Folge: Lärmschwerhörigkeit. 4.581 neue Anzeigen auf Verdacht einer berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit verzeichnete die Berufsgenossenschaft BG BAU im vergangenen Jahr. Die Zahlen sind noch vorläufig, aber das wären 571 mehr als 2022

Die Lärmschwerhörigkeit ist und bleibt damit die häufigste Berufskrankheit am Bau. Dieser Entwicklung wollen BG BAU, der Zentralverband des Baugewerbes ZDB, die Bauindustrie HDB und die Gewerkschaft IG BAU mit mehr Aufklärung und einem gemeinsamen Engagement für einen besseren Schutz vor Lärm begegnen.

Wann ist Lärmschutz erforderlich?

Foto: © Jan-Peter Schulz – BG BAUFoto: © Jan-Peter Schulz – BG BAU

Wann Lärmschutz erforderlich ist, regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Demnach müssen Arbeitsplätze mit einem sogenannten "Tages-Lärmexpositionspegel" von mehr als 85 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel von mehr als 137 dB(C) als Lärmbereiche gekennzeichnet werden.

Dort müssen technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden. Technische Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sind unter anderem leisere Maschinen oder lärmarme Arbeitsverfahren. Mit ihnen lasse sich der Lärmpegel nachhaltig senken.

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Beispiele seien lärmgeminderte Druckluftdrüsen oder schallgedämmte Sägeblätter für Kreissägen. Sind technische Maßnahmen nicht möglich, müsse die Lärmbelastung organisatorisch eingeschränkt werden, indem zum Beispiel Schallschutzwände oder Schallschutzkapseln die Lärmquelle abschirmen.

Ab einer Lärmbelastung von durchschnittlich 80 dB(A) am Tag (entspricht zum Beispiel starkem Straßenverkehr) müssen Unternehmen ihren Beschäftigten persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, also Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken. Eine Tragepflicht besteht ab einem Wert von 85 dB(A).

Übrigens: Bereits bei 65 dB(A) löst Lärm laut BG BAU eine Reaktion aus: Etwa Adrenalinausschüttung, ein veränderter Puls, Durchblutungsstörungen. Das sei etwas lauter als ein handelsüblicher Staubsauger.

Bauen ist laut - aber gesundheitliche Folgen müssen nicht sein

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"Auch wenn Bauen laut ist: Mit den richtigen Maßnahmen zur Lärmminderung können gesundheitliche Auswirkungen verhindert werden", sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Verbände: "Ein konsequenter Lärmschutz ist wichtig, weil jede Tätigkeit in einer lauten Arbeitsumgebung das Gehör schädigt, und zwar unumkehrbar."

Aber nicht nur die Arbeit könne Quelle für eine Lärmschwerhörigkeit sein, auch das Privatleben. "Lärmprävention endet deshalb nicht mit Dienstschluss."

Gerhard Citrich, Leiter der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz der IG BAU forderte mehr Akzeptanz für Lärmschutz und ein stärkeres Bewusstsein sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Arbeitgebern für die schädliche Wirkung von Lärm. "Eine Lärmschwerhörigkeit tritt auch nicht zwingend erst im Alter auf. Viele junge Menschen hören schlecht oder gar nicht mehr. Damit die Leute ihre Ohren schützen, brauchen wir passgenaue Schutzmaßnahmen."

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des HDB, ermunterte Arbeitgeber,  wirksame technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen immer wieder zu überprüfen und zu aktualisieren. Viele Arbeitgeber würden das bereits tun. "Unsere Unternehmen setzen dabei vor allem auf Innovationen in der Lärmbekämpfung: Moderne Schallschutztechnologien, elektrisch betriebene Baumaschinen, die nicht nur leiser, sondern auch umweltfreundlicher sind. Denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unsere wichtigste Ressource. Wir schützen sie."

Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, berichtete, dass es in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg der berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit in der Baubranche gab. Deshalb sei Aufklärung so wichtig. Wichtig seien präventive Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Baulärms. "Am wirkungsvollsten ist Lärmschutz dann, wenn wir Lärm schon am Entstehungsort mindern."

Die BG BAU fördert im Rahmen der Arbeitsschutzprämien die Anschaffung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsmittel wie Otoplastiken mit finanziellen Zuschüssen. Informationen zu den Arbeitsschutzprämien der BG BAU 

Quellen: ZDB; HDB; IG BAU; BG BAU

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Text: / handwerksblatt.de

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