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HWK Koblenz | April 2024
"Berufe-Festival" gibt praktische Orientierung
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Wie umgehen mit asbesthaltigen Materialien bei der Sanierung von älteren Gebäuden? Eine Leitlinie vom BAuA liefert wichtige Informationen. (Foto: © macchia/123RF.com)
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April 2020
Eine neue Leitlinie fasst zusammen, was bei Bau- und Sanierungsarbeiten in älteren Gebäuden voller asbesthaltiger Materialien beachtet werden muss.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die "Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden" veröffentlicht. Denn trotz des seit 1993 bestehenden Asbestverbots, werden nicht zuletzt Bauhandwerker bei der Sanierung von älteren Häusern mit asbesthaltigen Produkten wie Dach- und Fassadenplatten, Brandschutzisolierungen aber auch Bodenbelägen konfrontiert.
Asbest kann darüber hinaus auch in Klebern, Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern enthalten sein. Wie damit umgehen? Die Leitlinie soll laut BAuA erklären, wie die Asbesterkundung von der Planung der Baumaßnahme bis zur Abfallentsorgung aussehen sollte und welche Maßnahmen dafür jeweils zu treffen sind.
Sie will zeigen, wie die am Bau oder der Sanierung Beteiligten zusammenarbeiten können, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss und Asbest entsorgt werden kann. Darüber hinaus beleuchtet sie auch die rechtlichen Aspekte im Umgang mit dem Gefahrstoff. Die Leitlinie kann kostenlos auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden. Weiter Informationen zu Asbest liefert die Bundesanstalt zudem auf folgender Seite.
Quelle: BAuA
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