Künftig müssen die Hersteller Ersatzteile wie Displays und Akkus für sieben Jahre zur Verfügung stellen.

Die Hersteller müssen Ersatzteile wie Displays und Akkus für sieben Jahre zur Verfügung stellen. (Foto: © Andriy Popov/123RF.com)

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Smartphones und Tablets sind künftig leichter reparierbar

Die Hersteller von Telefonen und Tablets müssen ab 2023 Ersatzteile und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und Software-Updates gewährleisten.

EU-Kommission und Mitgliedstaaten haben neue Ökodesign-Regeln geschaffen: Die Vorgaben für Tablets und Mobiltelefone regeln erstmals deren Reparierbarkeit und schreiben die Verfügbarkeit von Ersatzteilen vor.

Hintergrund ist: Viele Elektrogeräte landen vorschnell auf dem Müll, obwohl sie repariert werden könnten. Freie Werkstätten bekommen oft keine Ersatzteile von den Herstellern oder nur gegen höhere Kosten. Die Anbieter diktieren so den Markt.

Künftig müssen die Produzenten Reparaturinformationen und bestimmte Ersatzteile, wie etwa Displays und Akkus, für sieben Jahre zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen sie das Produkt so gestalten, dass ein einfacherer Austausch von Komponenten möglich ist. Dadurch wird die Reparatur und die Wiederverwendung von gebrauchten Geräten erleichtert sowie Recycling und Nachhaltigkeit gestärkt.

Software-Update für fünf Jahre garantiert

Zusätzlich sollen die Hersteller Software-Updates für fünf Jahre zur Verfügung stellen. Updates dürfen gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird. Ferner werden die Rechte von Betrieben, die Smartphones und Tablets professionell wiederaufbereiten, mit der neuen Verordnung gestärkt.

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Davon profitieren neben Reparatur-Profis auch Verbraucher: Diese sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können. Daher müssen die Hersteller auch Reparaturinformationen mitliefern. Und sie müssen die Produkte so gestalten, dass sie mit herkömmlichen Werkzeugen zerstörungsfrei auseinandergebaut werden können.

Die neuen Anforderungen treten nach ihrer Verabschiedung durch die Europäische Kommission im Jahr 2023 in Kraft und gelten nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte – also spätestens ab Ende 2024. Laut EU-Kommission reduziert die neue Ökodesign-Verordnung, zusammen mit der zukünftigen Energielabel-Verordnung, den Energieverbrauch der betroffenen Produkte im Jahr 2030 EU-weit um 13,9 TWh.

Raus aus der Wegwerfgesellschaft

Seit März 2021 müssen Hersteller von Kühlschränken, Waschmaschinen, Fernsehern und anderen elektrischen Haushaltsgeräten Ersatzteile teilweise bis zu zehn Jahre bereithalten. Ein Recht auf Reparatur forderten immer wieder auch Initiativen aus dem Handwerk, ebenso wie Umweltverbände.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke erklärte zu den neuen Regelungen: "Damit kommen wir dem Recht auf Reparatur einen großen Schritt näher. Niemand soll mehr ein Handy wegwerfen müssen, weil ein defekter Akku nicht entnommen werden kann. Die neuen Regeln schonen Ressourcen und legen die Grundlage für einen nachhaltigen Umgang mit Elektrogeräten in der Europäischen Union. Damit gehen wir einen weiteren Schritt raus aus der Wegwerfgesellschaft."

Handwerker: "Nur ein erster Schritt"

"Die Einführung von Regeln für die Reparierbarkeit ist zwar ein erster wichtiger Schritt, von einem echten Recht auf Reparatur sind wir allerdings noch weit entfernt", bedauert der Reutlinger Informationselektroniker Steffen Vangerow. Er engagiert sich als Vorstand in der Initiative "Runder Tisch Reparatur" für echte Verbesserungen im Reparaturmarkt. Besonders besorgt ist er, dass Hersteller weiterhin Software-Praktiken einsetzen, mit denen sie unabhängige Reparaturen einschränken. "Auch die hohen Preise für Ersatzteile werden mit den neuen Regelungen leider nicht angegangen, das ist ein echter Knackpunkt", resümiert der Experte. Außerdem werde das Angebot an Ersatzteilen, das Werkstätten und Verbrauchern zur Verfügung stehe, stark eingeschränkt. 

 

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Text: / handwerksblatt.de

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