Ökodesign und Energieverbrauch: Gesetz soll Nachhaltigkeit fördern
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung macht neue Vorgaben für Hersteller. Er soll dafür sorgen, dass Produkte länger halten und leichter repariert werden können.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Reparieren statt wegwerfen
Die Bundesregierung hat am 21. Januar 2026 ein Gesetzespaket zum Ökodesign und zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs beschlossen. Damit soll die europäische Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte in deutsches Recht umgesetzt werden. Es legt die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten fest. Ziel ist es, dass Produkte länger halten und leichter repariert und recycelt werden können. Außerdem sollen sie Energie und Ressourcen effizienter nutzen. Die aktuellen deutschen Regelungen genügen teilweise nicht mehr den EU-Regeln.
Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung helfen, dass Produkte umweltfreundlicher und sparsamer werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können so anhand von Energielabeln nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren.
Bundesländer überwachen den Markt
Deutsche Hersteller sind schon jetzt bekannt für langlebige und effiziente Produkte. Damit das so bleibt, überwachen die Behörden den Markt genau. So wird verhindert, dass billige und nicht-konforme Produkte den Wettbewerb verzerren oder mit falschen Energieangaben verkauft werden. Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass die Behörden Verstöße besser bestrafen können. Es passt die Strafen an bestehende Gesetze wie das Marktüberwachungsgesetz an. Dadurch gelten für alle Firmen die gleichen Regeln und Chancen. In Deutschland sind die Bundesländer für die Marktüberwachung zuständig. Das neue Gesetz legt dafür den rechtlichen Rahmen neu fest.
Die Umsetzung erfolgt laut Bundesregierung mit wenig Bürokratie. Dabei achtet der Gesetzgeber darauf, dass sowohl die Interessen der Industrie als auch die der Verbraucher geschützt bleiben. Außerdem ändert der Gesetzentwurf das Mineralöldatengesetz. Ziel ist es, Behörden und Firmen zu entlasten und die Qualität der Daten zu verbessern.
Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, sollen die neuen Regeln im Sommer 2026 in Kraft treten.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte in einer Stellungnahme dem Entwurf grundsätzlich zugestimmt. Es sei ein wichtiger Schritt, um die Reparaturfähigkeit von Produkten zu verbessern und damit Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Verbraucherinteressen gleichermaßen zu fördern. Welche Kritik der ZDH aber auch übt, lesen Sie hier.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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