Winterbauumlage: Bescheide aufgehoben!
375 Euro sollen soloselbstständige Dachdecker als Winterbauumlage zahlen. Der Interessenverband Einzelunternehmer im Baugewerbe (IVEB) ist für seine Mitglieder erfolgreich dagegen vorgegangen.
Im Oktober 2015 hat die Bundesagentur für Arbeit Leistungsbescheide zur Winterbeschäftigungsumlage an soloselbstständige Dachdecker versendet. Darin wurde auch die Vollstreckung angedroht. Der IVEB hat für seine Mitglieder gegen diese Bescheide erfogreich Widerspruch eingelegt.
Grundsätzlich sind Dachdecker, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, dazu verpflichtet, eine Winterbauumlage zu bezahlen. Eingezogen werden die Beiträge von der Soka-Dach. Bei den Dachdeckern, die keine Umlagebeiträge gezahlt haben, hat die Bundesagentur eine Gehaltsschätzung vorgenommen und ist so auf den Betrag von 375 Euro gekommen.
Der Verband IVEB hat das Widerspruchsverfahren mit der Rechtsanwaltskanzlei Böttcher durchgeführt. Mit Erfolg: Am 17. November 2015 wurden alle Leistungsbescheide aufgehoben. Die Kosten, die der Verband für seine Mitglieder auf sich genommen hat, werden von der Staatskasse getragen. "Wir werten dies als ersten großen Erfolg im Kampf gegen die Willkür der Soka-Dach und Soka-Bau", erklärt Jan Petershöfer, 1. Vorsitzender des IVEB.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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