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Start des elektronischen Abrufs der AU wird auf 2023 verschoben

Betriebsführung

Arbeitgeber müssen frühestens ab 1. Januar 2023 die Krankschreibungen ihrer Mitarbeiter elektronisch abrufen. Der ursprünglich für 1. Juli geplante Start der eAU wird verschoben.

Seit 1. Januar läuft die Pilotphase für den elektronischen Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Arbeitgeber. Ab dem 1. Juli 2022 sollte der Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend werden. Mehrere Arbeitgeberverbände, darunter der ZDH gemeinsam mit der BDA und dem Unternehmerverband Handwerk NRW (UVH) hatten sich für einen späteren Start eingesetzt.

Corona-bedingte Verzögerung

Am 18. Februar hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung die Verlängerung der Pilotphase und damit den Start frühestens am 1. Januar 2023 beschlossen. Die Einführung habe sich "Corona-bedingt verzögert", heißt es im Gesetzentwurf "zur Verlängerung von Sonderregelungen im  Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen" des Bundesarbeitsministeriums.

Jedes Jahr werden rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unter Beteiligung von über 100 Krankenkassen ausgestellt. Das fehlerfreie Funktionieren des Verfahrens sei sowohl für die Betriebe als auch für die Beschäftigten sehr wichtig – etwa für die Berechnung der Entgeltfortzahlung oder des Krankengeldes, betonten die Arbeitgeberverbände.

Probleme in der Pilotphase

Schon in der ersten Phase des Verfahrens, der Übertragung der eAU von den Ärzten an die Krankenkassen, kam es dann aber zu deutlichen Verzögerungen. Bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende der Pilotphase am 1. Juli 2022 wären nicht bei allen Vertragsärzten die technischen Voraussetzungen für die Datenübertragung an die Krankenkassen gegeben.

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Um sicherzustellen, dass das Abrufverfahren durch die Arbeitgeber, das auf die Meldungen durch die Ärzte an die Krankenkassen angewiesen ist, reibungslos erprobt werden kann, ohne dass technische Probleme und arbeitsrechtliche negative Auswirkungen für die Arbeitnehmer haben, soll die Pilotphase bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

Bis zum neuen Starttermin der obligatorischen eAU gilt nun weiterhin der "gelbe Zettel" auf Papier als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. 

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Text: / handwerksblatt.de

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