Ein Fehler in der steuerlichen Handhabung kann im Alltag schnell passieren.

Ein Fehler in der steuerlichen Handhabung kann im Alltag schnell passieren. (Foto: © morganka/123RF.com)

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Steuerliche Compliance betrifft alle Unternehmen

Unternehmen müssen nachweisen, dass sie ihre steuerlichen Pflichten sorgfältig erfüllen. Aber was genau ist diese Tax Compliance?

Es ist eine ganz übliche Konstellation im Handwerk, gerade bei kleineren und mittleren Betrieben: Ein Mitarbeiter des Unternehmers kümmert sich um Steuer und Buchhaltung, meldet die Umsatzsteuer an, sortiert die Belege und stellt Rechnungen an die Kunden. Der Steuerberater übernimmt die deklaratorischen Pflichten beim Finanzamt und berät hin und wieder betriebswirtschaftlich.

Doch was passiert, wenn diesem Mitarbeiter ein Fehler in der steuerlichen Handhabung unterläuft – sei es aufgrund eines Missverständnisses, einer Kommunikationspanne mit dem Unternehmer oder nur aus Versehen? "Das kann zu ernsten Konsequenzen für den Unternehmer führen.

Flyer des ZDH speziell für Handwerker zum Thema Tax ComplianceDenn nach den deutschen Steuergesetzen gehen Fehler seiner Mitarbeiter voll zu seinen Lasten. Und Fehler sind im Alltag schnell passiert. In der Bäckerei werden im Eifer des Gefechts die Mehrwertsteuersätze bei Tisch- und Außer-Haus-Verzehr verwechselt, das Fahrtenbuch ist an manchen Stellen nicht präzise, oder beim Umgang mit der Kasse wird gegen die neuen digitalen Aufzeichnungspflichten verstoßen, unabsichtlich, versteht sich", sagt Helmut König, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BBWP. 

Fehler können korrigiert werden

"Das Stichwort ist Tax Compliance, also steuerliche Compliance. Den Begriff kennt man zwar bislang eher nur aus der Welt der Konzerne, aber selbst Einzelunternehmer müssen sich steuerlich 'compliant', also wohlgefällig und pflichtbewusst, verhalten und dies auch nachweisen", sagt König. Fallen Verfehlungen auf, etwa bei einer Außenprüfung, könne das viele Nachfragen und im schlimmsten Fall auch Sanktionen für das Unternehmen und den Unternehmer nach sich ziehen. "Ganz gleich, von wem der Fehler ausgegangen ist."

Helmut König weist darauf hin, dass die Risiken für Betriebe gestiegen sind. "Wir sehen regelmäßig verschärfte Steuergesetze. Diese Vorschriften müssen konsequent intern umgesetzt werden, um sich keinen Vorwürfen fahrlässigen Verhaltens seitens der Fiskalbehörden auszusetzen. Die Finanzverwaltung betont explizit die Schutzwirkung eines steuerlichen Compliance Management Systems. Kann ein Unternehmer ein solches System nachweisen, werden steuerliche Verstöße der Mitarbeiter nicht ihm persönlich zur Last gelegt und können korrigiert werden."

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Im Handwerk mit Augenmaß vorgehen

 

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Carsten Rothbart, Abteilungsleiter Steuer- und Finanzpolitik beim ZDH, bestätigt dies. "Jedes Handwerksunternehmen sollte ein steuerliches Compliance-Management System nachweisen, um sich spätestens für die nächste Außenprüfung abzusichern." Wichtig sei es aber, dabei mit Augenmaß vorzugehen. "Die Inhalte des Systems hängen von der Betriebsstruktur ab. In einer Konditorei kann es beispielsweise schon genügen, eine Kassieranweisung zu besitzen und anhand dieser durchgeführte Schulungen zur korrekten Kassenführung zu dokumentieren und regelmäßig zu wiederholen, durch Stichproben die Einhaltung der Richtlinie zu prüfen und ein Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Fragestellungen einzuführen. Damit weist der Unternehmer nach, dass er das Notwendige getan hat, um steuerliches Fehlverhalten zu verhindern."

Noch nicht bei allen Betrieben angekommen

Die Bedeutung des Themas sei allerdings im Handwerk längst noch nicht bei allen angekommen; nur einige größere Betriebe, die sich beispielsweise aufgrund ihres Status als Zulieferer in der Industrie ohnehin schon Compliance-Regeln gegeben haben, würden auch auf steuerliches Compliance Management setzen. Es sei aber eben Aufgabe für alle Betriebe. Es gibt allerdings keine allgemeingültigen Vorgaben, wie ein Tax CMS auszusehen hat.

"Erster Anlaufpunkt für Handwerker sollte der eigene Steuerberater sein. Ebenso informieren die Handwerkskammern und wir als ZDH werden das Thema auch durch Informationsmaterialien vertiefen." Rothbart fasst zusammen: "Natürlich führt die Installation des Systems zu Aufwand und Kosten. Aber für den Schutz des Unternehmens ist dies unabdingbar."

Was ist Tax Compliance? 
Ein Tax Compliance System, kurz Tax CMS, meint alle internen Kontrollsysteme, Grundsätze und Maßnahmen, mit denen Unternehmen sicherstellen wollen, dass sie ihre steuerlichen Pflichten vollständig und fristgerecht erfüllen. Eigentlich also nichts Neues. Bewegung in das Thema hat allerdings ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums von 2016 zu Paragraf 153 Abgabenordnung (AO) gebracht, wonach ein Unternehmen straf- und bußgeldrechtliche Risiken minimieren kann, wenn es durch ein Tax CMS beweisen kann, dass ein Fehler in der Steuererklärung nur ein Versehen und kein Vorsatz war. Kleinere Unternehmen können solche internen Kontrollsysteme in der Regel mit vergleichsweise wenig Aufwand gemeinsam mit ihrem Steuerberater einführen, schreibt der ZDH.

Text: / handwerksblatt.de

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