Etwa 114.000 offene Ladenkassen gibt es noch in Deutschland. Ab einem Umsatz von 100.000 Euro sollen die Geschäfte künftig eine elektronische Kasse nutzen. Ausnahmen sollen aber möglich sein. (Foto: © Antonio Diaz/123RF.com)

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Registrierkassenpflicht ab 2028 soll kommen

Das Ende der offenen Ladenkasse naht: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Registrierkassenpflicht und die Pflicht zur Bereitstellung von digitalen Kassenbons ab 2028.

Noch gibt es in Deutschland keine Registrierkassenpflicht. Wer möchte, kann nach wie vor mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. In den meisten europäischen Ländern sind elektronische Registrierkassen oder direkt an Finanzbehörden angebundene Systeme für Bareinnahmen schon längst verpflichtend. Die Bundesregierung plant nun, wie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, eine Registrierkassenpflicht ab 2028 für Geschäfte mit einem Gesamtumsatz über 100.000 Euro (Bruttoumsatz). Das soll den Steuerbetrug bei Kasseneinnahmen eindämmen. 

Die Geschäfte benötigen dann ein mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattetes Kassensystem (§ 146b AO-E). Sie müssten sich von ihrer offenen Ladenkasse verabschieden. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt nun vor. Die Details zur Umsetzung werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren diskutiert. Das Gesetz ist also noch nicht beschlossen.  

Gerade in bargeldintensiven Branchen sei die Möglichkeit der Steuerhinterziehung bei offenen Ladenkassen zu groß, heißt es da. Elektronische Registrierkassen würden die Kassen-Nachschau beziehungsweise die Prüfung deutlich erleichtern und seien weniger anfällig für Manipulationen, "da in diesen Systemen die Daten sofort kryptographisch abgesichert und aufgezeichnet werden".  

Die Finanzämter könnten eine Befreiung von der Kassenpflicht gewähren und diese auch wieder widerrufen (§ 146b AO-E). Befreiungsmöglichkeiten soll es in Einzelfällen aufgrund sachlicher Härte geben, aber auch allgemeine Befreiungen. Das soll durch eine Rechtsverordnung des Bundesfinanzministeriums geregelt werden.

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Kosten Das Ministerium rechnet mit Kosten von 400 bis 600 Euro für eine stationäre Kasse und rund 100 Euro für die Einrichtung einer cloudbasierten Kasse auf dem Smartphone. Günstige, technisch geeignete Tablets würden bei rund 400 Euro liegen. Bei Cloudkassen müsse zusätzlich berücksichtigt werden, dass man dafür noch einen Belegdrucker braucht. Mobile Geräte seien ab 250 Euro verfügbar. Dazu würden die jährlichen Lizenzgebühren für die TSE kommen. 

Nach fünf Jahren soll die Kassenpflicht evaluiert werden. Dann soll auch über eine Kassenpflicht für Betriebe mit Umsätzen unter 100.000 Euro nachgedacht werden. Derzeit gibt es etwa 2,2 Millionen Registrierkassen (davon 27 Prozent cloudbasiert) und 114.000 offene Ladenkassen, so das Ministerium.

Anders als das Ministerium schätzt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Kosten für die Betroffenen (Gastronomie, Friseurhandwerk oder Einzelhandel) deutlich höher ein und will sich für eine finanzielle Unterstützung der Betriebe – etwa durch gesonderte Abschreibungsregelungen – einsetzen. 

Neue Regeln zur Bonpflicht: Belegbereitstellungspflicht

Auch die Vorschriften zur Belegausgabepflicht (Bonpflicht) will das Ministerium anpassen. Aktuell können die Geschäfte Belege in Papierform oder – mit Zustimmung des Kunden – in digitaler Form ausgeben. Ab 2028 sollen Belege zwingend in digitaler Form bereitgestellt werden. Das Zustimmungserfordernis für die entsprechende Bereitstellung durch den Kunden gemäß § 6 Satz 5 der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) soll wegfallen. Gleichzeitig soll die papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden.

Im Referentenentwurf heißt es, dass viele Kassensysteme (vor allem Cloudkassen) bereits heute die Möglichkeit bieten würden, Belege entweder digital per E-Mail, als QR-Code oder auf Wunsch gedruckt auszugeben. Es handele sich daher nur um Programmieraufwand bei den Kassenherstellern. 

Ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht soll als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Bei einem Verstoß gegen die Kassenpflicht könnten das bis zu 25.000 Euro sein.

 Im Laufe des Sommers sollen auf den Referentenentwurf erste Gesetzentwürfe folgen.

Aktionsplan gegen Steuerkriminalität Die Registrierkassenpflicht ist Teil des Aktionsplans gegen Steuer- und Finanzkriminalität, den das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium Mitte Juli vorgestellt haben. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil: "Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein. Deshalb erhöhen wir im Kampf gegen Steuerbetrug den Ermittlungsdruck und das Entdeckungsrisiko. Uns geht es um Gerechtigkeit. Wer unseren Staat und unsere Gesellschaft betrügt, darf damit nicht durchkommen. Wir wollen, dass künftig höhere Strafen drohen. Keiner soll sich mehr so einfach mit einer Selbstanzeige freikaufen können."

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Text: / handwerksblatt.de

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