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Überbrückungshilfe: Antragsfrist verlängert

Betriebsführung

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen um einen Monat verlängert.

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die coronabedingt erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben, um einen Monat verlängert. Darauf weist die Handwerkskammer Hamburg hin. Die Zuschüsse können nun bis zum 30. September 2020 beantragt werden.

Grund für die Fristverlängerung seien zwischenzeitlich behobene technische Probleme bei der Registrierung zum rein digitalen Antragsverfahren.

Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden

Voraussetzung für die Förderung mit der Überbrückungshilfe ist, dass der Umsatz bei antragstellenden Betrieben in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden und sind für Fixkosten von Juni, Juli und August 2020 gedacht.

Anträge können nur von Steuerberatern, Wirtschafts- und vereidigten Buchprüfern im Auftrag des Unternehmens gestellt werden.

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Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang,
  • 50 Prozent der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50 und 70 Prozent,
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40 und unter 50 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Berechnung wird für jeden Monat einzeln vorgenommen. 

Die förderfähigen Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.

  • Bei Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate,
  • bei Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro.
  • Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat.

Die Handelskammer Hamburg bietet online einen kostenlosen, rechtlich unverbindlichen Selbstcheck für Betriebe, der beantwortet, ob sie antragsberechtigt sind und wenn ja, in welcher Höhe sie voraussichtlich Zuschüsse erwarten können .

Für Fragen zur Überbrückungshilfe können sich Handwerksunternehmer an die Betriebsberater ihrer Handwerkskammer oder ihres Fachverbandes wenden.

Steuerberater atmen auf

Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), Prof. Hartmut Schwab, begrüßt die Fristverlängerung: "Es freut uns, dass unsere Alarmmeldungen gewirkt haben. Vor dem Hintergrund der technischen Probleme vieler Kolleginnen und Kollegen beim Registrierungsprozess ist diese Fristverlängerung angebracht. Unser Berufsstand arbeitet am Limit." Die einmonatige Verlängerung verschaffe den Beratern nun mehr Luft für die zeitintensive Beantragung.

"Es könnte aber sein," so Schwab, "dass eine weitere Verlängerung notwendig wird, um den Unternehmen wirklich wirksam in dieser Krise zu helfen."

Quellen: Handwerkskammer Hamburg; BStBK

Text: / handwerksblatt.de

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