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Corona-Hilfen bis Jahresende verlängert

Betriebsführung

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021. Auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige geht in die Verlängerung.

In einigen Branchen halten die Corona-Beschränkungen nach wie vor an. Deshalb hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, die Überbrückungshilfe III über den 30. September hinaus zu verlängern. Auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige, die wegen der Corona-Krise Umsatzeinbrüche haben, wird bis zum Jahresende verlängert.

Wie das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium gemeinsam mitteilen, ist die Überbrückungshilfe III Plus "weitgehend deckungsgleich" mit der für die Monate Juli, August und September. Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent sind antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt wie gehabt durch prüfende Dritte, also zum Beispiel über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer auf der Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Die sogenannte Restart-Prämie mit Personalkostenzuschuss, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt habe nun ihren Zweck erfüllt, heißt es. Sie läuft wie geplant im September aus.

Der Eigenkapitalzuschuss steht ebenfalls über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung.

Antragsplattform wird gerade angepasst

Auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wird verlängert. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

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Die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de wird jetzt überarbeitet und angepasst. Anschließend kann die Antragstellung erfolgen, heißt es. Die Bearbeitung und Auszahlung läuft wieder über die Länder.  

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks wird sich weiter für die Umstellung des Bezugszeitrahmes bei der Neustarthilfe auf Monatsbetrachtung einsetzen, heißt es.

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Text: / handwerksblatt.de

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