Vorsicht, Radarfalle! Wann eine Blitzer-Warnung erlaubt ist
Obwohl es verboten ist, nutzen viele Autofahrer Radarwarngeräte oder Blitzer-Apps. Das kann 75 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten. Ein Überblick über die rechtliche Lage.
Eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr ist überhöhte Geschwindigkeit. Blitzer und Radarfallen sollen Rasern daher Einhalt gebieten. Und obwohl es verboten ist, nutzt fast die Hälfte aller Autofahrer spezielle Radarwarngeräte oder Blitzer-Apps auf Smartphone oder Navigationsgerät. Rechtsexperten der ARAG beleuchten die Rechtslage.
Das sagt das Gesetz
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) formuliert es in § 23 deutlich: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden."
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es 75 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten kann, wenn sich Fahrer nicht an das Verbot halten. Angst um das Einkassieren ihres Handys müssen Autofahrer hingegen nicht haben, das wäre unverhältnismäßig. Allerdings könnte die Polizei betriebsbereite Radarwarngeräte beschlagnahmen und anordnen, die App auf dem Smartphone zu löschen.
Radio und Beifahrer dürfen warnen, Lichtupe ist verboten
Ob die Geldstrafe zu niedrig oder der Punkt in Flensburg zu harmlos ist – fast die Hälfte aller Autofahrer nutzt laut dem Branchendienst Bitkom Radarwarngeräte oder Blitzer-Warnungen auf dem Smartphone oder Navi, wenn sie mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Dabei setzen 27 Prozent auf eine Blitzer-Warn-App auf dem Handy, 14 Prozent nutzen ein spezielles Radarwarngerät und 13 Prozent verlassen sich auf die Blitzer-Warn-Funktion in ihrem Navigationsgerät.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die StVO sich explizit auf diejenigen bezieht, die ein Fahrzeug führen – also die Autofahrer. Daher gilt das Verbot nicht für Beifahrer. Er darf Warnungen zu Blitzern und Radarfallen mündlich an den Fahrer weitergeben. Außerdem ist es dem Fahrer erlaubt, sich vor der Fahrt oder während einer Rast über Radarfallen oder Blitzer auf Smartphone oder Navi zu informieren. Auch Warnungen über Blitzer im Radio sind laut den ARAG-Experten erlaubt, da die Warnung unabhängig vom aktuellen Standort des Fahrers erfolgt.
Während die Warnung anderer Autofahrer etwa mit Handzeichen erlaubt ist, ist die Lichthupe als Warnsignal vor Blitzern tabu.
Urteil: Messung überpüfen lassen
Autofahrer haben laut den Arag-Experten auch die Möglichkeit, ihre Verkehrsmessung auf Richtigkeit zu überprüfen und dazu auch die Rohdaten der Messung anzufordern, wenn sie wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden sind. In einem konkreten Fall wollte sich ein Autofahrer nicht auf die Geschwindigkeitsmessung durch ein standardisiertes Messverfahren verlassen und verlangte Einblick in die Rohmessdaten, die sich zunächst nicht in der Bußgeldakte befanden. Erst das Bundesverfassungsgericht entschied (Az. 2 BvR 1616/18), dass ein faires Verfahren nur möglich sei, wenn der Autofahrer Zugang zu allen relevanten Informationen habe, auch wenn sie nicht zur Bußgeldakte genommen wurden. Nur so könne er diese Informationen eigenständig auf Entlastungsmomente hin untersuchen.
Google Maps hat neue Warnfunktion – aber nicht in Deutschland
Noch gibt es in Deutschland keine Blitzer-Warn-Funktion bei Google Maps, sie ist lediglich in einigen anderen Ländern freigeschaltet. Doch die Experten weisen darauf hin, dass eine Nutzung des Online-Kartendienstes wohl verboten werden müsste, wenn die Funktion vorhanden und individuell ein- und ausschaltbar wäre. Übrigens: In den meisten europäischen Ländern ist der Einsatz von Blitzer-Apps und Co. ebenfalls verboten. Autofahrer müssen sich auf drastische Strafen einstellen, wenn damit erwischt werden.
Quelle: ARAG Rechtsschutz
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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