Auf Baustellen lauern viele Gefahren. Wie Unternehmer ihnen entgegenwirken können, will die DGUV in einer neuen Publikation zeigen.

Auf Baustellen lauern viele Gefahren. Wie Unternehmer ihnen entgegenwirken können, will die DGUV in einer neuen Publikation zeigen. (Foto: © Jozef Polc/123RF.com)

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Arbeitsschutz: Vorsicht vor Baggern und Erdbaumaschinen

Betriebsführung

Welche Gefahren lauern bei Tiefbau-Arbeiten und was können Betriebe dagegen tun? Eine neue Publikation der DGUV gibt praktische Tipps.

Beschäftigte, die auf Baustellen von Baggern, Erdbaumaschinen oder Baufahrzeugen erfasst oder überfahren werden, tragen meist schwerste Verletzungen davon. Oft genug endet der Unfall tödlich. Wie kann es dazu kommen? Und noch wichtiger: wie lässt es sich vermeiden?

Mit diesen Fragen haben sich die Experten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beschäftigt und jetzt die neue Branchenregel "Tiefbau" veröffentlicht. In der Publikation können Betriebsinhaber nachlesen, was die größten Gefahren beim Tiefbau sind. 

Kostenloser PDF-Download "Tiefbau"! 

Abbildungen und Grafiken für mehr Anschaulichkeit

Die Branchenregel fasst laut DGUV rechtliche Bestimmungen und Normen zusammen und gibt Tipps zur Prävention und zum Arbeitsschutz auf Baustellen. Wie Baumaschinen sicher benutzt werden, kommt dabei ebenso zur Sprache wie der praktische Hinweis, wie sich ohne weiteren Standsicherheitsnachweis eine standsichere Böschung anlegen lässt.

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Behandelt werden sämtliche Arbeiten im Tiefbau wie Straßenbau, Arbeiten in Baugruben oder Kampfmittelräumung. Zahlreiche Abbildungen und Grafiken machen die Informationen besonders anschaulich. Zugleich sollen sie die Inhalte so auch an Leser ohne fließende Deutschkenntnisse vermitteln. Unterstützung bekamen die Experten der DGUV beim Erstellen der Broschüre von Fachleuten der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände.

Hilfestellung für den praktischen Arbeitsschutz

Checklisten und Prüfprotokolle sollen Unternehmern die Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben erleichtern. Die neue Branchenregel kann kostenlos von der Website der DGUV heruntergeladen oder kostenpflichtig dort bestellt werden.

Quelle: DGUV

Text: / handwerksblatt.de

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