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Warum Meisterpflicht?

Betriebsführung

"Hände weg vom Meisterbrief!" fordern viele Verbände, seit die EU-Deregulierungspläne bekannt wurden. Derweil entwickelt man Strategien, mit denen deutsche Politiker das Handwerk unterstützen können.

Das deutsche Handwerk bangt um seine Meisterpflicht. Die Europäische Kommission kritisierte zum wiederholten Male, dass viele handwerkliche Gewerbe in Deutschland einen Meisterbrief erfordern. Und sie verlangt Gegenmaßnahmen von der Bundesregierung.

In einem sechsseitigen Thesenpapier hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die wichtigsten Aspekte für die Meisterpflicht zusammengetragen.

Lesen Sie hier eine kurze Zusammenfassung!

  • Das deutsche Berufsbildungssystem gilt innerhalb der Europäischen Union als Best Practice. Eine Schwächung dieses Systems würde die Ausbildungszahlen signifikant zurückgehen lassen.
  • Im zulassungspflichtigen Handwerksbereich bilden etwa 30 Prozent der Betriebe aus, im zulassungsfreien Bereich sind es unter fünf.
  • Durch die Meisterqualifizierung besitzen Betriebsleiter die erforderlichen fachlichen und arbeitspädagogischen Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung.
  • Die Zulassungspflicht dient daher nicht allein dem Verbraucherschutz und der Sicherung hochwertiger Leistungen, sondern auch der Absicherung der Ausbildungsfähigkeit und -leistung kleiner Betriebe.
  • Eine fundierte Berufsqualifikation ist für selbständige Unternehmer und abhängig Beschäftigte der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  • Für die Fachkräftesicherung ist es ist unerlässlich, bestehende Qualifizierungsanreize aufrecht zu erhalten und zu stärken.
  • Die Pflicht zur Qualifizierung dient der optimalen Vorbereitung auf eine unternehmerische Tätigkeit.
  • Marktzugangsschranken innerhalb der EU bestehen gar nicht. Die Mobilität wird bereits durch das Gemeinschaftsrecht abgesichert, es gibt schon heute viele Anerkennungsregelungen
  • Eine 2003 durchgeführte Änderung der Handwerksordnung, bei der 53 Handwerksberufe zu zulassungsfrei wurden, hat keine Wirkung gezeigt. Weder gab es die teilweise erhoffte Umsatzsteigerungen noch positive Beschäftigungseffekte.
  • Das Zulassungsrecht ist im Handwerksbereich bereits äußerst flexibel ausgestaltet, z.B. sind überhaupt nur 41 der über 130 Gewerke zulassungspflichtig und es gibt Härtefallregeln.

Quelle: ZDH;

Text: / handwerksblatt.de

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