Foto: © stylephotographs/123RF.com
HWK des Saarlandes | Juni 2025
Kurs: Meistervorbereitung Teil IV
Die Handwerkskammer des Saarlandes bietet im Rahmen der Meistervorbereitungen auch einen Kurs zum Thema Berufs- und Arbeitspädagogik an.
(Foto: © standrets/123RF.com)
Vorlesen:
Juni 2025
Das Bundesfinanzministerium plant einen Investitions-Booster mit Investitionsanreizen und Steuererleichterungen für Unternehmen. Auch der Absatz von E-Autos soll angekurbelt werden. Was hält der Kfz-Verband von den Plänen?
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant einen Investitions-Booster für die Wirtschaft. Wie verschiedene Medien berichten, soll es erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und Maschinen geben. Später soll auch die Körperschaftsteuer in mehreren Schritten von 15 auf zehn Prozent sinken, so berichtet unter anderem tagesschau.de. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Wir werden die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt senken, beginnend mit dem 01.01.2028. Beide Entscheidungen werden in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam abgeschlossen."
Um den Verkauf von E-Auto anzukurbeln, sieht der Gesetzentwurf
✓ Einen degressiven Abschreibungssatz von 75 Prozent auf den Kaufpreis für neue und betrieblich genutzte Elektro-Neufahrzeuge vor, die zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 angeschafft werden.
✓ Im Jahr nach dem Kauf lassen sich noch zehn Prozent absetzen, im zweiten und dritten Folgejahr jeweils fünf Prozent, im vierten Folgejahr drei Prozent und im fünften Folgejahr zwei Prozent.
✓ Die Abschreibungen gilt für E-Autos, für rein elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge, Lkw und Busse.
✓ Zusätzlich soll die Bruttopreisgrenze von E-Fahrzeugen als Dienstwagen auf 100.000 Euro erhöht werden.
✓ Bei der Bemessungsgrundlage soll der Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden.
Es gibt einen Haken: "Private Haushalte oder Leasinggesellschaften profitieren nicht", erklärt Thomas Peckruhn, kommissarischer Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). "Die Abschreibungsmöglichkeiten dieses investiven Impulses für die Elektromobilität sind in ihrer Wirkung begrenzt – sie kommen nur jenen zugute, die sie steuerlich tatsächlich nutzen können." Insgesamt handele es sich um eine Maßnahme, die zwar nicht schadet, aber auch keine durchgreifende Verbesserung bringe. "Es ist ein erster Schritt – mehr jedoch nicht."
Für eine nachhaltige Stimulierung der E-Auto-Nachfrage, insbesondere von privaten Haushalten, seien weitere, zusätzliche Schritte erforderlich, so Peckruhn. "Wir brauchen dringend günstigere Ladestrompreise, beispielsweise durch eine Senkung der Steuern auf Strom auf den europäischen Mindestsatz sowie eine deutliche Senkung der Netzentgelte. Ebenso wichtig ist mehr Transparenz bei den Ladetarifen – hier schlagen wir vor, Roaminggebühren durch die Umsetzung des Durchleitungsmodells zu ersetzen", sagt Peckruhn. Auch die öffentliche Ladeinfrastruktur müsse weiter ausgebaut und bürokratische Hürden beim Aufbau privater Ladepunkte abgebaut werden.
Quelle: Kfz-Gewerbe; tagesschau.de
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Kommentar schreiben