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HWK Koblenz | Juli 2026
Stipendien: Gebäudeenergieberater
Bewerbungen für Teilnehmer aus dem Kreis Altenkirchen sind ab sofort möglich. Der Lehrgang beginnt am 4. September 2026.
Neue Gasheizungen müssen bis 2040 zu 60 Prozent klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan und andere erneuerbare Gase nutzen. (Foto: © Alexander Raths /123RF.com)
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Juli 2026
Das neue Heizungsgesetz ermöglicht wieder den Einbau neuer Gasheizungen. Doch eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigt, dass die Kosten langfristig deutlich steigen werden.
Hausbesitzer und Vermieter können seit Einführung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes ("Heizungsgesetz") wieder fossile Heizungen installieren. Sie müssen allerdings sicherstellen, dass ihre Anlage schrittweise einen höheren Anteil an klimafreundlichen Gasen wie Biomethan nutzt ("Bio-Treppe"). Die geringeren Anschaffungskosten von Gasheizungen wirken zwar kurzfristig entlastend. Die Modellrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) belegen jedoch, dass diese Entscheidung mittelfristig deutlich teurer wird.
Die Studie betrachtet eine typische, teilsanierte Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden. Die Jahreskosten könnten sich von 1.080 Euro in 2026 auf 1.952 Euro in 2040 nahezu verdoppeln. Verantwortlich dafür ist vor allem die verpflichtende Beimischung klimafreundlicher Gase, auf die über 70 Prozent des Kostenanstiegs entfallen.
Drei Faktoren bestimmen den Kostenanstieg:
Die frühere Verpflichtung, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien bestehen, entfällt. Das eröffnet Eigentümern beim Austausch der Heizung wieder mehr Freiheiten. Dennoch steigen die Folgekosten fossiler Heizungen spürbar. In Zukunft wird sich die Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern komplexer gestalten. "Die Politik verkauft das neue Heizungsgesetz als Freiheit im Heizungskeller – ohne Mehrkosten. Das ist irreführend", sagt IW-Experte Ralph Henger. "Wer sich für eine neue Gasheizung entscheidet, zahlt am Ende drauf – Vermieter wie Mieter."
Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft (IW)
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