Zuschuss für den Umstieg auf E-Bikes sichern
Ab 1. März gelten neue Förderrichtlinien für den Umstieg auf E-Lastenfahrräder oder den Aufbau von sogenannten Mikro-Depots.
Betriebe, die planen für den Weg zum Kunden oder kleinere Auslieferungen in der Stadt E-Lastenfahrräder, sogenannte Lastenpedelecs, anzuschaffen, können ab dem 1. März von neuen Förderbedingungen profitieren.
25 Prozent der Ausgaben sind förderfähig, pro E-Lastenfahrrad oder Anhänger mit E-Antrieb schießt der Staat jedoch höchstens 2.500 Euro dazu. Voraussetzungen: Die E-Bikes oder -anhänger müssen Lasten von mindestens 120 Kilogramm transportieren können und die Antragsteller müssen ihre gewerbliche Nutzung nachweisen. Das Rad darf zudem erst gekauft oder in Auftrag gegeben werden, wenn der Bewilligungsbescheid eintrifft. Förderanträge können vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Förderung für den Aufbau von Mikro-Depots
Auch die Errichtung sogenannter Mikro-Depots wird vom Staat gefördert. Sie dienen zur Zwischenlagerung oder zum Umschlag von Waren oder Sendungen, die dann auf Lastenrädern zum Kunden gebracht werden. Auch Betriebe, die selbst keine Waren zu Kunden liefern, aber auf ihrem Gelände Platz für andere Unternehmen dazu zur Verfügung stellen, können sich um einen Zuschuss bemühen.
Gefördert werden Investitionen in die Infrastruktur, um Mikro-Depots aufzubauen, dazu kann die Anschaffung von Containern oder notwendiger Sicherheitstechnik ebenso gehören wie die Investition in die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder in Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht.
Die "letzte Meile" soll emissionsfrei sein
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die sogenannte "letzte Meile" zum Kunden mit emissionsfreien Fahrzeugen zurückgelegt wird, während der Transport in die Mikro-Depots durchaus mit konventionellen Fahrzeugen erfolgen kann.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten hinweg. Bis zu 40 Prozent der Ausgaben können Betriebe geltend machen. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 20.000 Euro ergibt.
Anträge können nur elektronisch auf der Website des Projektträgers Jülich eingereicht werden. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024.
Quelle: BMU
Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
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