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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die richtige Entsorgung von Styropor mit HBCD regelt die seit August 2017 gültige POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung. (Foto: © Huguette Roe/123RF.com)
Vorlesen:
Seit etwa einem halben Jahr gibt es die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung. Sie regelt die Entsorgung von Dämmstoffen auf Styroporbasis mit HBCD.
Am 1. August 2017 ist die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung in Kraft getreten. Die bundesweit gültige Verordnung regelt dauerhaft die Entsorgung von Dämmstoffen auf Styroporbasis (EPS/XPS), die das Flammschutzmittel HBCD enthalten.
Bundesweit gültige Regelungen
Erleichterungen für den Eigentransport in Rheinland-Pfalz
Hintergrund: Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV gibt es online zu finden.
Ansprechpartnerin: Weitere Fragen beantwortet bei der Handwerkskammer der Pfalz Dorothea Ritzer, Im Grein 21, 76829 Landau, Telefon 06341/966452, Fax 06341/966440, E-Mail dritzer@hwk-pfalz.de.
Text: Handwerkskammer der Pfalz
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