Foto: © Handwerkskammer Koblenz
HWK Koblenz | April 2024
"Berufe-Festival" gibt praktische Orientierung
Die Premiere des neuen Veranstaltungsformats kam vor allem durch sein "Handwerk zum Anfassen" hervorragend an bei den Jugendlichen.
Die richtige Entsorgung von Styropor mit HBCD regelt die seit August 2017 gültige POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung. Foto: © Huguette Roe/123RF.com
Vorlesen:
Seit etwa einem halben Jahr gibt es die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung. Sie regelt die Entsorgung von Dämmstoffen auf Styroporbasis mit HBCD.
Am 1. August 2017 ist die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung in Kraft getreten. Die bundesweit gültige Verordnung regelt dauerhaft die Entsorgung von Dämmstoffen auf Styroporbasis (EPS/XPS), die das Flammschutzmittel HBCD enthalten.
Bundesweit gültige Regelungen
Erleichterungen für den Eigentransport in Rheinland-Pfalz
Hintergrund: Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV gibt es online zu finden.
Ansprechpartnerin: Weitere Fragen beantwortet bei der Handwerkskammer der Pfalz Dorothea Ritzer, Im Grein 21, 76829 Landau, Telefon 06341/966452, Fax 06341/966440, E-Mail dritzer@hwk-pfalz.de.
Text: Handwerkskammer der Pfalz; Foto: © Huguette Roe/123RF.com
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz
Kommentar schreiben