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HWK Trier | Dezember 2025
Onlineveranstaltung der Gründerplattform zu Datenschutz & Co
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH informiert Gründer und Selbständige über die Themen AGB, Verträge und Datenschutz.
Rechnungen an die Bundesverwaltung müssen ab Ende November elektronisch eingereicht werden. (Foto: © Bartolomiej Pietrzyk/123RF.com)
Vorlesen:
Wichtige Informationen für Lieferanten und Dienstleister, die Aufträge der Bundesverwaltung erhalten haben. Sie müssen die Rechnungen ab Ende November 2020 elektronisch einreichen.
Ab dem 27. November müssen alle Lieferanten oder Dienstleister, die einen Auftrag der Bundesverwaltung erhalten haben, ihre Rechnung elektronisch über die Zentrale Rechnungseinreichungsplattform des Bundes einreichen.
Ausnahme: Rechnungen, die nach Erfüllung eines Direktauftrags bis zu einem Betrag von 1.000 Euro gestellt werden. Weitere Ausnahmen können Interessierte § 3 der E-Rechnungsverordnung (E-RechV) des Bundes entnehmen.
Hintergrund Einzelheiten zum Verfahren finden Interessierte in dieser Lieferanteninformation.
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