Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | Januar 2025
Noch Standplätze auf der ÖKO 2025 frei
Auf der nächsten Messe ÖKO – Bauen & Sanieren im April 2025 sind noch Standplätze für interessierte Handwerker frei.
Im Förderprogramm "Ausbildungsplätze sichern" können Betriebe bis zu 4000 Euro pro Auszubildenden bekommen. (Foto: © ginasanders/123RF.com)
Vorlesen:
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK Koblenz
November 2020
Die zweite Förderrichtlinie für das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wurde am 23. Oktober veröffentlicht.
Das Ziel der zweiten Förderrichtlinie "Ausbildungsplätze sichern" ist, eine stärkere Nutzung der Verbund- und Auftragsausbildung im Ausbildungsjahr 2020/2021 zugunsten Auszubildender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb (dem Stammausbildungsbetrieb) beginnen oder weiterführen können, weil dieser vollständig oder zu wesentlichen Teilen aufgrund der Corona-Pandemie von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern oder die Einstellung desselben bedingen. Übernehmen in diesem Fall KMU (Interims-Ausbildungsbetriebe), überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS) oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister eine Auftrags- oder Verbundausbildung, so sollen diese durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert werden. Wobei die betriebliche Ausbildung immer Vorrang hat.
Keine Förderung erhalten Arbeitgeber der öffentlichen Hand, wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, privatrechtliche Unternehmen und Organisationen, an denen die öffentliche Hand die Kapitalmehrheit hält oder deren Finanzierung überwiegend durch öffentliche Mittel erfolgt sowie Schulen und Hochschulen. Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, wird keine Förderung gewährt. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde.
4.000 Euro nicht rückzahlbarer Zuschuss für jeden interimsweise übernommen Auszubildenden für den aufnehmenden Betrieb, die Bildungsstätte oder den Ausbildungsdienstleister.
Der Antrag kann bei der Deutschen Rentenversicherung – Knappschaft-Bahn-See (KBS) – gestellt werden. Dem Antrag sind verschiedene Bestätigungen der Handwerkskammer beizufügen (wie zum Beispiel die Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in die Lehrlingsrolle, der Höhe der Ausbildungsvergütung, der Geeignetheit des Zuwendungsempfängers zur temporären Fortsetzung der Ausbildung). Die KBS stellt auf ihrer Homepage die zu nutzenden Antragformulare und Bestätigungsvorlagen bereit.
Hinweis Die Antragsstellung ist bis zum 30. September 2021 möglich.
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