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HWK Trier | September 2026
Verleihung: Landesehrenpreis Genusshandwerk
Auszeichnung mit Rahmenprogramm am 20. September im Herzen der Stadt rückt die Vielfalt des Bäcker- und Fleischerhandwerks ins Rampenlicht.
Das Ausbildungsprogramm "Ausbildungsplätze sichern" der Bundesregierung geht in die zweite Runde. (Foto: © kebox/123RF.com)
Vorlesen:
13. Januar 2021
Als Teil der Corona-Gegenmaßnahmen wird die Ausbildungssicherheit im Mittelstand mit dem Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" gestärkt.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spüren zunehmend die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das kann auch negative Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung haben, sollte durch wirtschaftliche Probleme die Fortführung der Ausbildung gefährdet sein. Das Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern soll über die Nutzung der Verbund- und Auftragsausbildung Auszubildende auffangen, die im eigenen Betrieb ihre Ausbildung temporär nicht weiterführen können. "Interims-Ausbildungsbetriebe" oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister, die in diesem Fall einspringen, werden durch Zuschüsse gefördert, die nicht zurück zu zahlen sind. Die Förderhöhe beträgt hierbei 4.000 Euro für jeden interimsweise übernommenen Auszubildenden.
Antragsberechtigt sind:
Hintergrund Die Antragsstellung ist bei der Deutschen Rentenversicherung – Knappschaft-Bahn-See (KBS) online hier zu stellen. Die Frist zur entsprechenden Antragsstellung läuft bis 30. September.
Weitere Informationen gibt es bei der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Koblenz per Telefon unter der Nummer 0261 398361 oder per E-Mail unter ausbildung@hwk-koblenz.de
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