Sechs Monate lang können sich jetzt auch Bürgerinnen und Bürger zum Entwurf des Regionalplans Ruhr äußern. (Foto: © bjoernalberts/123RF.com)

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Beteiligung am Regionalplan Ruhr

Bürger und Betriebe haben bis zum 1. März 2019 die Möglichkeit, zum Entwurf des neuen Regionalplans für das Ruhrgebiet Stellung zu nehmen.

"Der künftige Regionalplan Ruhr wird das Leben der Menschen in der Metropole Ruhr für Jahre entscheidend prägen. Platz für neue Arbeitsplätze, zusätzlichen Wohnraum und weitere Freizeitmöglichkeiten wird geschaffen", erläutert Karola Geiß-Netthöfel, Regionaldirektorin des für den Plan zuständigen Regionalverbandes Ruhr (RVR).

Neben neuen Wohnbau-, Gewerbe- und Industrieflächen legt der Regionalplan künftige Verkehrsachsen, Natur- und Landschaftsschutzbereiche, Wälder, Flächen für Windenergienutzung, Grundwasserschutz sowie Gewinnung von Bodenschätzen für die nächsten 15 bis 20 Jahre fest. Erstmals werden regional bedeutsame Gewerbe- und Industrieflächen für neue Unternehmen und Arbeitsplätze ausgewiesen. Diese Standorte sollen optimale Bedingungen für große Betriebe bieten.

Der gezeichnete Entwurf und seine Begründung, der Umweltbericht, Anlagen und das Handlungsprogramm Zukunft Metropole Ruhr können bis zum 27. Februar auf der Internetseite des RVR eingesehen werden. Betriebe können sich hier informieren und ihre Bedenken und Anregungen einbringen.

Die Handwerkskammer (HWK) Münster bittet in diesem Fall um Zusendung einer Kopie an E-Mail: thomas.harten@hwk-muenster.

Thomas Harten beantwortet Fragen unter Tel.: 0251/ 5203-304.

www.regionalplanung.rvr.ruhr

Text: / handwerksblatt.de

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