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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Wer im Nachbarland Frankreich arbeiten möchte, muss sich über bürokratische Hürden im Klaren sein. Die Handwerkskammer des Saarlandes informiert dazu. (Foto: © George Tsartianidis/123RF.com)
Vorlesen:
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK des Saarlandes
Dezember 2024
Die bürokratischen Hürden sind hoch, aber es gibt auch wirtschaftliche Chancen für Handwerksbetriebe im Nachbarland Frankreich.
Auf den ersten Blick scheint es für deutsche Handwerksbetriebe im Rahmen des EU-Binnenmarktes einfach: Theoretisch können sie problemlos Aufträge in Frankreich übernehmen. Doch die Praxis zeigt oft das Gegenteil. Die bürokratischen Anforderungen und branchenspezifischen Regelungen in Frankreich sind hoch und stellen für viele Handwerksbetriebe eine Herausforderung dar.
Gerade für kleinere Betriebe lohnt sich der Aufwand mitunter kaum, da selbst für kleine Aufträge ein umfangreiches Antrags- und Meldeverfahren erforderlich ist. Welche Schritte notwendig sind und worauf insbesondere Bauhandwerker achten sollten, haben wir mit Unterstützung der Betriebsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes zusammengefasst.
Für jeden Einsatz in Frankreich – ob für einen halben Tag oder mehrere Wochen – müssen deutsche Handwerksunternehmen eine Reihe von Formalitäten erfüllen:
Diese Vorschriften sind keine Erlaubnis zum Arbeiten, sondern Meldepflichten, die dennoch unbedingt eingehalten werden müssen, da bei Verstößen Bußgelder zwischen 2.000 und 4.000 Euro drohen.
Neben den Meldepflichten müssen deutsche Handwerksbetriebe das französische Arbeitsrecht beachten. Dieses umfasst den französischen Mindestlohn, die gesetzliche 35-Stunden-Woche und Überstundenzuschläge von 25 bis 50 Prozent. Außerdem gelten ab einer Entsendung von mehr als einem Jahr zusätzliche Regeln für entsandte Mitarbeiter.
Ein weiteres Thema, das oft übersehen wird, ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich: Wenn ein Mitarbeiter mehr als 183 Tage in Frankreich verbringt (unabhängig davon, ob er arbeitet oder privat vor Ort ist), wird er dort einkommensteuerpflichtig. Für Grenzgänger, die in einem Land leben und im anderen arbeiten, gelten jedoch besondere Regelungen.
Für Handwerksbetriebe kann die Sprache eine weitere Herausforderung darstellen. Häufig sind Französischkenntnisse erforderlich, um Missverständnisse mit Behörden zu vermeiden.
Ebenso sollten wichtige Dokumente und Vertragsinhalte von einem Muttersprachler übersetzt oder zumindest überprüft werden, auch hier kann ein KI-gestütztes Übersetzungstool helfen.
Trotz der komplexen Anforderungen gibt es viele Chancen für deutsche Handwerksbetriebe in Frankreich. Gerade in Grenzregionen wie dem Saarland ist die Nachfrage nach grenzüberschreitenden Dienstleistungen groß und viele Kunden schätzen die hohe Qualität und Zuverlässigkeit deutscher Betriebe.
Einige Betriebe aus der Region haben sich durch Kooperationen mit Partnern in Frankreich und regelmäßige Aufträge erfolgreich auf diesem Markt etabliert.
Hintergrund: Arbeiten in Frankreich Fazit Für deutsche Handwerksbetriebe, die in Frankreich tätig werden wollen, sind die bürokratischen Anforderungen nicht zu unterschätzen. Mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf, guter Vorbereitung und einer klaren Strukturierung der Melde- und Antragsverfahren lassen sich die Hürden jedoch überwinden. Die Betriebsberatung der Handwerkskammer des Saarlandes steht Handwerksbetrieben, die Unterstützung zum Thema Arbeiten in Frankreich suchen, mit Rat und Tat zur Seite.
Kontakt Klaus-Peter Schröder, Außenwirtschaftsberatung, Fachbereich Unternehmensberatung, 0681 5809-136, k.schroeder@hwk-saarland.de
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