Die Frist zur Anmeldung für die Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk endet am 2. Februar 2026.

Die Frist zur Anmeldung für die Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk endet am 2. Februar 2026. (Foto: © Lincoln Beddoe/123RF.com)

Vorlesen:

Bekanntmachung der HWK des Saarlandes

Anmeldungen zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk: Sommertermin 2026, Anmeldeschluss beachten!

Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2026 beenden und deren Berufausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen - zu den Sommerprüfungen 2026 zugelassen.

Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.

Anmeldeschluss ist der 02. Februar 2026.

Später eingehende Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus können auch Anmeldevordrucke telefonisch unter der Nummer 0681 5809-424 bei der Handwerkskammer angefordert werden. Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis spätestens 2. Februar 2026 eingereicht werden.

 

Hintergrund: Anmeldung Anschrift Handwerkskammer des Saarlandes, Prüfungswesen, Hohenzollernstr. 47-49 ,66117 Saarbrücken

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: