Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben werden von der Bundesregierung bis 2024 mit etwa 1,6 Milliarden Euro gefördert.

Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben werden von der Bundesregierung bis 2024 mit etwa 1,6 Milliarden Euro gefördert. (Foto: © mariok/123RF.com)

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Förderung für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben

Für die Förderung für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben stehen bis 2024 1,6 Milliarden Euro bereit.

Nachdem die EU grünes Licht gegeben hat, können Batterie-, Brennstoffzellen- und hybridelektrische Fahrzeuge zusammen mit der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert werden. Bis 2024 stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) insgesamt zirka 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie zirka fünf Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw) bereit.

Die neue Richtlinie fördert:

  • neue und junge gebrauchte sowie auf alternative Antriebe umgerüstete Nutzfahrzeuge in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
  • die für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderliche Tank- und Ladeinfrastruktur mit max. 80 Prozent, und
  • Machbarkeitsstudien mit bis zu 50 Prozent.

Die Antragsstellung zum ersten Förderaufruf (weitere werden folgen) ist zwischen 16. August und 27. September über das eService-Portal des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) möglich. Falls in diesem Zeitraum mehr Anträge eingereicht werden als Finanzmittel zur Verfügung stehen, wird eine vorher ermittelte CO2-Einsparungsquote zur Hilfe genommen. Nähere Informationen dazu, wie diese berechnet wird und welche weiteren Vorgaben gelten, gibt es im Förderaufruf.

 

Online-Seminar In einem kostenfreien Online-Seminar erfahren kurzentschlossene Interessierte am Donnerstag, 12. August, in der Zeit von 14 bis 15 Uhr, wie genau die Förderung aussieht, wer sich fördern lassen kann und was beachtet werden muss.
Zur Anmeldung geht es hier.

 

Wie kann ich zu Hause laden? Die Förderung privater Ladestationen wurde um weitere 300 Millionen Euro aufgestockt. Wie die Förderpauschale in Höhe von 900 Euro beantragt werden kann, wird auf der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erläutert. 

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen: Mit der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" bietet die Handwerksorganisation Handwerksbetrieben bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise sowie begleitende Fördermaßnahmen direkte Unterstützung.

 

Informationen und Ansprechpartner Alle Informationen rund um Förderrichtlinie und Förderaufruf sind online verfügbar.
Ansprechpartner am Saar-Lor-Lux Umweltzentrum ist Marcel Quinten, Tel.: 0681-5809-264, E-Mail: m.quinten@hwk-saarland.de

Weitere Meldungen aus dem Beuziork der Handwerkskammer des Saarlandes

Text: / handwerksblatt.de

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