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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Sogenannte natürliche Klimaschutzmaßnahmen sind die neue Ergänzung des bestehenden KfW-Umweltprogramms. (Foto: © stockwerkfotodesign/123RF.com)
Vorlesen:
Seit dem 15. Juli wird das KfW-Umweltprogramm (240/241) um einen weiteren Förderungsbaustein "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" ergänzt.
Mit dem Förderungsbaustein "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen" können Vorhaben zur Stärkung von Klima-, Naturschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen sowie an Betriebsgebäuden gefördert werden.
Mögliche Verwendungszwecke für den erweiterten Förderungsbaustein
Rahmenbedingungen und Höhe der Förderung
Es werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten der "Natürlichen Klimaschutzmaßnahmen" als Tilgungszuschuss gewährt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent beziehungsweise 10 Prozent auf die förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss ist auf einen Höchstbetrag von 1,5 Millionen Euro begrenzt und kann nur in Verbindung mit der beihilfefreien Kreditvariante aus dem KfW-Umweltprogramm beantragt werden. Mit dem Vorhaben darf erst nach Erhalt der Zusage durch die KfW begonnen werden.
Weiterführende Informationen und Details der Förderung gibt es im Merkblatt sowie in den Fachlichen Anforderungen für das Modul "Natürliche Klimaschutzmaßnahmen".
Mit der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise.
Um einen Überblick über die Energieverbräuche und Kosten zu erhalten, steht den Betrieben das kostenlose E-Tool zur Verfügung.
Kontakt und AnsprechpartnerKontakt Handwerkskammer des Saarlandes, Andreas Lang, Mail: a.lang@hwk-saarland.de, Tel.: 0681 5809208
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