Ab sofort gilt in Frankreich die Vorgabe für Hersteller, eine EPR-Registrierungsnummer anzugeben. Das kann auch deutsche Hersteller betreffen.

Ab sofort gilt in Frankreich die Vorgabe für Hersteller, eine EPR-Registrierungsnummer anzugeben. Das kann auch deutsche Hersteller betreffen. (Foto: © George Tsartianidis/123RF.com)

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Frankreich: Einführung einer EPR-Registrierungsnummer

Mit dem Jahreswechsel nach 2022 wurde in Frankreich eine sogenannte EPR-Registrierungsnummer eingeführt.

Das französische Kreislaufwirtschaftsgesetz (Loi AGEC) sieht seit Beginn 2022 eine Registrierungsnummer, den sogenannten "identifiant unique" für Unternehmen vor, deren Verpackungen und/oder Produkte einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Frankreich unterliegen. Die erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet ein System, in dem Produkthersteller oder Händler die finanzielle und organisatorische Verantwortung für die Bewirtschaftung in der Abfallphase des Lebenszyklus der von ihnen hergestellten oder in Verkehr gebrachten Erzeugnisse tragen. Je nach Bestimmungen des in Frankreich festgelegten EPR-Bereiches, kann es sich beispielsweise um einen deutschen Handwerksbetrieb handeln, der seine Produkte an einen französischen Vertreiber liefert. 

Für das Handwerk sind hier besonders die EPR-Bereiche Bauprodukte und -materialien, Möbel sowie Schmiermittel zu nennen. Um eine EPR-Registrierungsnummer zu erhalten, muss das Unternehmen Mitglied bei einem zugelassenen Herstellerzusammenschluss des entsprechenden EPR-Bereiches sein. Für jeden EPR-Bereich wird eine unterschiedliche EPR-Registrierungsnummer (identifiant unique) vergeben.

 

Übersicht Übersicht Eine Übersicht der EPR-Bereiche ist hier abrufbar.

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Text: / handwerksblatt.de

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