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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Handwerksbetriebe im Saarland können aktuell ihr Lastenfahrrad vom Bund und Land fördern lassen. (Foto: © Norbert Sobolewski/123RF.com)
Vorlesen:
Saarländische Handwerksbetriebe können sich bis zu 50 Prozent Förderung für Lastenfahrräder sichern.
Saarländische Handwerksbetriebe haben aktuell die Möglichkeit, bei der Anschaffung von Lastenradfahrrädern finanzielle Förderung von Bund und Land in Anspruch zu nehmen. Die Förderhöhen und Fördervoraussetzungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob Bundes- oder Landesförderung genutzt wird.
Der Bund hat höhere Anforderungen als das Saarland. Daher ist eine Kumulierbarkeit der Programme gegeben, wenn die Anforderungen des Bundes erfüllt sind.
Die Zuschüsse betragen 25 Prozent im Bundesprogramm und 50 Prozent im Landesprogramm. Die maximale Förderung beträgt 2500 Euro beim Bund und 2.000 Euro beim Land. Bundesmittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen und beim Antrag im Saarland in Abzug zu bringen. Die Landesförderung muss zusätzlich beim BAFA angezeigt werden.
Informationen zu den Programmen und zur Beantragung finden Interessierte auf den Websites des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) des Saarlandes.
LinksBundesförderung Bundesmittel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Landesförderung Landesmittel über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes.
Ansprechpartnerin Beim Saar-Lor-Lux Umweltzentrum GmbH (UWZ) hilft Sabine Zägel weiter, Tel.: 0681-5809229, E-Mail: s.zaegel@hwk-saarland.de.Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes
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