Der Jahreswechsel hat eine Veränderung bei der steuerlichen Erfassung bei Unternehmensgründungen gebracht. Gründer müssen nun selbst aktiv werden.

Der Jahreswechsel hat eine Veränderung bei der steuerlichen Erfassung bei Unternehmensgründungen gebracht. Gründer müssen nun selbst aktiv werden. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Steuerliche Erfassung bei Unternehmensgründungen

Zum Jahreswechsel 2021 ändert sich die Vorgehensweise bei der steuerlichen Erfassung bei Unternehmensgründungen.

Im Falle der (erstmaligen) Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit war zur Vergabe einer Steuernummer bereits bisher ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dazu hatten die Finanzämter den genannten Personenkreis bislang angeschrieben und um Übersendung dieser Fragebögen gebeten. 

Änderung zum Jahreswechsel

Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 ändert sich dieses Verfahren. Ab diesem Zeitpunkt ist dem zuständigen Finanzamt die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit durch Steuerpflichtige oder deren Steuerberater aktiv und ohne vorherige Aufforderung durch Abgabe eines Fragebogens zur steuerlicher Erfassung innerhalb eines Monats nach Neugründung auf elektronischem Weg mitzuteilen. Dies kann etwa über "Mein ELSTER – das Online-Finanzamt" erfolgen. Dort ist es möglich, Steuerdaten papierlos und kostenlos sowie zeit- und ortsunabhängig an die Finanzverwaltung zu übersenden. Zur Nutzung von "Mein ELSTER" ist bei erstmaliger Anmeldung ein Registrierungsprozess anzustoßen, der mit einem sicheren und individuellen ELSTER-Zertifikat abschließt.

 

Hintergrund Die Anmeldung kann man online hier vornehmen. Für weitere Informationen können sich Existenzgründer zudem an das zuständige Finanzamt oder an einen Steuerberater wenden.

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes

Text: / handwerksblatt.de

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