Foto: © Constanze Knaack-Schweigstill
HWK Trier | Mai 2022
Neuer Campus im Höhenflug
Am Tag der offenen Tür ließen sich Groß und Klein in der Handwerkskammer Trier von "Faszination Handwerk" überraschen und begeistern.
Foto: © Wilfried Meyer
Gesellschaft | Mai 2022
Mehr als 20 Instrumentenbauer an Rhein und Ruhr und über die Grenzen hinaus folgten der Einladung zur musikalischen Leistungsschau im Foyer der Handwerkskammer Düsseldorf. Ein klangvolles Erlebnis.
Die Handwerkskammer Trier hat Infos zur Arbeitnehmerentsendung nach Luxemburg zusammengefasst. (Foto: © Artem Samokhvalov/123RF.com)
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK Trier
Oktober 2019
Bei der Arbeitnehmerentsendung nach Luxemburg gibt es verschiedene Dinge zu beachten. Die HWK Trier hat sie zusammengefasst.
Viele Handwerksbetriebe der Region bieten ihre Leistungen grenzüberschreitend in Luxemburg an. Setzen sie dafür dort eigene Arbeitnehmer ein, so müssen sie das luxemburgische Arbeitnehmerentsendegesetz beachten. Dessen wichtigste Eckpunkte hat die Handwerkskammer auf einem Infoblatt zusammengefasst. Außerdem hat sie einen Leitfaden zum Verrichten handwerklicher Arbeiten in Luxemburg erstellt. Darin sind das Entsendegesetz und andere zu befolgenden Formalitäten praxisnah erklärt. Beide Dokumente sind im Internet als Download abrufbar.
Hintergrund: Unterstützung erhalten Betriebe auch bei der HWK-Außenwirtschaftsberaterin. Kontakt: Michèle Schneider, Tel. 0651/207- 107, E-Mail: mschneider@hwk-trier.de.
Internet: Weitere Informationen zum Thema gibt es online hier.
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Trier
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentar schreiben