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HWK Trier | Juli 2024
Bis Ende JulI: Deutscher Startup Monitor 2024
Wer Start-ups und Gründungswilligen eine Stimme geben will, kann noch bis zum 31. Juli an der Umfrage des Bundesverbands Deutsche Start-ups teilnehmen.
Die Handwerkskammer Trier hat Infos zur Arbeitnehmerentsendung nach Luxemburg zusammengefasst. (Foto: © Artem Samokhvalov/123RF.com)
Vorlesen:
Die Handwerkskammern in Deutschland - HWK Trier
Oktober 2019
Bei der Arbeitnehmerentsendung nach Luxemburg gibt es verschiedene Dinge zu beachten. Die HWK Trier hat sie zusammengefasst.
Viele Handwerksbetriebe der Region bieten ihre Leistungen grenzüberschreitend in Luxemburg an. Setzen sie dafür dort eigene Arbeitnehmer ein, so müssen sie das luxemburgische Arbeitnehmerentsendegesetz beachten. Dessen wichtigste Eckpunkte hat die Handwerkskammer auf einem Infoblatt zusammengefasst. Außerdem hat sie einen Leitfaden zum Verrichten handwerklicher Arbeiten in Luxemburg erstellt. Darin sind das Entsendegesetz und andere zu befolgenden Formalitäten praxisnah erklärt. Beide Dokumente sind im Internet als Download abrufbar.
Hintergrund: Unterstützung erhalten Betriebe auch bei der HWK-Außenwirtschaftsberaterin. Kontakt: Michèle Schneider, Tel. 0651/207- 107, E-Mail: mschneider@hwk-trier.de.
Internet: Weitere Informationen zum Thema gibt es online hier.
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