Psychische Gefährdungsbeurteilung: 2026 verstärkt überprüft
Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung nicht umgesetzt, drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Im Onlineseminar zeigt Experte Patrick Kutzer, was jetzt zu tun ist.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben – und zwar ab dem ersten Mitarbeiter. Doch die wenigsten Betriebe haben sie umgesetzt. Ab 2026 wird das zum Problem: Die Arbeitsschutzbehörden prüfen verstärkt, und bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000€.
Was erwartet die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Onlineseminar?
- Was die psychische Gefährdungsbeurteilung konkret bedeutet
- Warum sie ab 2026 verstärkt kontrolliert wird
- Wie Sie die Pflicht pragmatisch und ohne großen Aufwand erfüllen
- Welche Dokumentation Sie im Prüffall vorlegen müssen
Hintergrund: Online-Seminar Zielgruppe Geschäftsführer, Inhaber und Personalverantwortliche von Handwerksbetrieben – unabhängig von der Betriebsgröße
Ansprechpartner Dario Galuppo, Telefon 0651 207308, E-Mail: dgaluppo@hwk-trier.de
Wann Dienstag, 10. Februar, von 18 bis 19 Uhr
Wo Online
Referent Patrick Kutzer Veranstalter SafeMind und Handwerkskammer Trier
Anmeldung Hier geht es zur Online-Anmeldung. Eine Anmeldung ist zum 9. Februar erforderlich.
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Text:
Handwerkskammer Trier /
handwerksblatt.de
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