Foto: © flynt/123RF.com
HWK Münster | August 2025
Seminar zur Organisation des Arbeitalltags
Das Kompetenzzentrum Frau und Beruf Münsterland – Competentia lädt ein zum Online-Seminar "Von der endlosen To-Do-Liste zum pünktlichen Feierabend".
Die Kosten für einen Hundesitter können jetzt als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. (Foto: © Ian Allenden/123RF.com)
Vorlesen:
Was gilt als haushaltsnahe Dienstleistung? Welche Handwerkerrechnung kann ich absetzen? Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Anwendungsschreiben veröffentlicht.
Handwerkerrechnungen und Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gehören in die Steuererklärung. Wohnungseigentümer und Mieter dürfen jährlich bis zu 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse geltend machen. Davon 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro, verringern unmittelbar die Steuerschuld. Bei Handwerkerleistungen sind es 20 Prozent von maximal 6.000 Euro, also 1.200 Euro.
Immer wieder müssen sich die Gerichte aber damit beschäftigen, was alles darunter fällt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt das entsprechende Anwendungsschreiben zum Paragrafen 35a des Einkommensteuergesetzes aufgrund verschiedener Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) überarbeitet.
Zum BMF-SchreibenFolgende Änderungen sind wichtig für Steuerzahler:
Quelle: BMF, Schreiben vom 9. November 2016 IV C 8 - S-2296-b / 07 / 10003 :008
Kommentar schreiben