Bonpflicht wird nicht abgeschafft
Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht beschlossen. Ab 2028 sollen digitale Belege statt Papierbons ausgegeben werden. Für das Handwerk eine herbe Enttäuschung, damit breche die Bundesregierung erneut ein Versprechen.
Die Bundesregierung will mit dem jetzt von ihr verabschiedeten Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht Bürokratie im Handel abbauen und gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Die Pflicht zur Ausgabe von Papierbons soll damit ab dem Jahr 2028 entfallen. Damit soll die Bonpflicht aber nicht ganz abgeschafft werden, denn dann sollen die Belege digital bereitgestellt werden. Kunden könnten sie etwa per QR-Code auf dem Kassendisplay, per Download-Link oder direkt im Kundenkonto abrufen.
"Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Verkaufsalltag für Händlerinnen und Händler sowie für ihre Kundschaft einfacher zu gestalten. Die Bundesregierung will Technik mit Bürokratierückbau im Handel verbinden. Moderne Technologien in digitalen Kassensystemen sollen ebenso zum Standard werden wie der digital erstellte Kassenbon", erklärt die Bundesregierung. Sie verspricht den Betrieben eine spürbare Entlastung von Bürokratie- und Sachaufwand und rechnet mit einem um 106 Millionen Euro kleineren Erfüllungsaufwand für sie. Gleichzeitig sei die Maßnahme auch ein Fortschritt für den Umweltschutz.
Mit der vorgesehenen Kassenpflicht für Geschäfte ab einem jährlichen Gesamtumsatz von 100.000 Euro will die Regierung auch das Risiko von Steuerhinterziehung senken. "In Deutschland gibt es noch etwa 115.000 offene Ladenkassen, deren Umsätze teilweise nicht oder nur handschriftlich erfasst werden. Das kann Steuerhinterziehung begünstigen. Kommen moderne elektronische Kassensysteme zum Einsatz, werden Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt", so die Begründung. Ausgenommen von der Pflicht sind Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze im Wert von unter 12.000 Euro haben. Weitere Ausnahmen sollen folgen.
Papierquittungen sollen nicht ganz verschwinden
Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden müssen Händler auch nach Auslaufen der Papierbonpflicht Papierquittungen ausstellen. So soll sichergestellt werden, dass digitale Belege künftig vorrangig sind und Papierbelege nur die Ausnahme bleiben. "Digitale Belege werden Standard. Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen. Mit digitalen Kassen werden alle Umsätze erfasst. Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen", erklärt Finanzminister Lars Klingbeil (SPD).
Das Handwerk widerspricht vehement: Diese Reform belaste die Betriebe einseitig. "Statt die im Koalitionsvertrag zugesagte Abschaffung der Bonpflicht umzusetzen, wird diese zur digitalen Belegbereitstellungspflicht", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Das ist zusätzliche Belastung durch notwendige Nachrüstungen. Dass erneut eine verbindlich vereinbarte Entlastung ausbleibt, ist mehr als nur eine Frage zusätzlicher Bürokratie. Es geht um die Verlässlichkeit politischer Zusagen."
Damit werde das Vertrauen in die Politik geschwächt. "Nach der ausbleibenden flächendeckenden Entlastung bei der Stromsteuer nun der Beibehalt der Bonpflicht. Beides trifft das Handwerk unmittelbar. Gerade bei Bürokratie und staatlicher Kontrolle sollte der Grundsatz gelten, nur dort neue Pflichten zu schaffen, wo sie wirklich erforderlich sind, und den Betrieben nicht mehr Kontrolle aufzuerlegen als notwendig. Die Belegausgabe auf Verlangen – in Papierform oder digital, wie bereits im ursprünglichen Gesetzentwurf zum Thema Bonpflicht von 2016 vorgesehen – würde diesem Grundsatz entsprechen", so Schwannecke.
ZDH befürchtet erhebliche Kosten
Sollte sich in der Praxis zeigen, dass darüber hinausgehende Vorgaben erforderlich sind, könne der Gesetzgeber jederzeit nachsteuern. Steuerbetrug wirksamer zu bekämpfen, sei im Sinne des Handwerks. Der gewählte Weg für eine Registrierkassenpflicht belaste aber in erster Linie ehrliche Handwerksbetriebe, besonders die, die kaum Bargeschäfte tätigen und ihre Leistungen überwiegend auf Rechnung abrechnen. Es sei deshalb richtig, dass die Bundesregierung hier vor dem Kabinettbeschluss nachgesteuert hat und eine Ausnahme für Betriebe mit Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahr im Gesetzentwurf aufgenommen hat.
Schwannecke: "Die Kassenpflicht orientiert sich damit stärker am tatsächlichen Umfang der Bargeschäfte und stellt nicht alle Betriebe unter einen Generalverdacht der Steuerhinterziehung. Weitere praxistaugliche Ausnahmen müssen im Gesetzgebungsverfahren folgen. Ein Verweis auf spätere Ausnahmen per Rechtsverordnung schafft keine ausreichende Planungssicherheit. Der geplante Anwendungszeitpunkt zum 1. Januar 2028 erfolgt überstürzt. Die Kassenpflicht muss zunächst mit den technischen Vorgaben für Kassensysteme und den Anforderungen an die E-Rechnung abgestimmt werden."
Der ZDH rechnet außerdem mit "erheblichen Kosten" im Zusammenhang mit der digitalen Belegbereitstellung durch den Erwerb geeigneter Kassensysteme und laufende Folgekosten. Dazu kämen Sanktions- und Bürokratiebelastungen. "Der ausgewiesene Erfüllungsaufwand für die Betriebe im Gesetzesentwurf bildet die tatsächlichen zusätzlichen Belastungen, die durch die geplante Reform entstehen, nicht im Ansatz realistisch ab. Auch die geplante Pflicht zu mindestens einer digitalen Zahlungsoption muss mit den nun vorgesehenen neuen Pflichten abgestimmt werden", fordert der ZDH-Generalsekretär.
Abschaffung der Bonpflicht umsetzen
Die offene Ladenkasse müsse ohne zusätzliche Bürokratie und Dokumentationspflichten weiter genutzt werden können. Die Bundesregierung sollte die Kassenpflicht zielgerichtet, praxistauglich und verhältnismäßig ausgestalten. Statt alle Betriebe mit neuen, kostenintensiven Anforderungen zu belasten, sollte die Kontrolldichte dort erhöht werden, wo Steuerbetrug auftritt. Zugleich muss die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung der Bonpflicht umgesetzt werden. Registrierkassenpflicht, Abschaffung der Bonpflicht und die Pflicht zur digitalen Zahlungsoption sind ein Paket, welches gemeinsam in einem Gesetz umgesetzt werden sollte.
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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