Bundestag beschließt geändertes Onlinezugangsgesetz
Der Bundestag hat Änderungen für das 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz verabschiedet. Das Handwerk erwartet nun neue Impulse für die Digitalisierung der Verwaltung.
Der Bundestag hat eine Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verabschiedet. Das Gesetz wurde 2017 beschlossen, um die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen voranzubringen. Die Änderungen sollen die Zusammenarbeit von Bund und Ländern vereinfachen und moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen.
Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.
Bund-Länder-Zusammenarbeit erleichtern
Die Umsetzung des OZG habe die Weichen für eine moderne Verwaltung gestellt, heißt es in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. "Doch trotz erkennbarer Erfolge bleiben der Digitalisierungsgrad der Verwaltungsleistungen und die Zufriedenheit mit der Verwaltung hinter den Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft zurück."
Die Umsetzung des OZG sei immer dort erfolgreich, wo Bund und Länder gemeinsam und arbeitsteilig vorgegangen sind und auf einheitliche, übergreifende Lösungen gesetzt haben. Die dabei geschaffenen neuen Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit sollen verstetigt werden; dafür soll das arbeitsteilige Zusammenwirken bei der Umsetzung des OZG erleichtert werden.
"Wichtiges Signal für Handwerksbetriebe"
Die Digitalisierung der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen erhalte durch die Änderung des OZG neue Impulse, sagt Holger Schwannecke. "Das ist ein wichtiges Signal für Handwerksbetriebe, die auf eine bürokratiearme und effiziente Kommunikation mit Behörden angewiesen sind", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Es sei richtig, dass Bund und Länder derzeit eine Rahmenarchitektur für die zukünftige OZG-Umsetzung erarbeiten. Diese Architekturvorgaben sowie die Entscheidung, zukünftig im Regelfall Open-Source-Software und offene Schnittstellenstandards bei der Verwaltungsdigitalisierung zu verwenden, würden zu leistungsfähigeren digitalen Verwaltungsangeboten führen.
Digital-only-Ansatz überdenken
Falsch sei der Ansatz, unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen künftig im Regelfall nur noch digital anbieten zu wollen. Schwannecke: "Die Aufrechterhaltung eines Multikanalzugangs für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen ist für Handwerksbetriebe gerade im Existenzgründungsbereich sinnvoll, da hier häufig die eigentliche Beantragung von Verwaltungsleistungen eng verknüpft mit individualisierten Beratungsleistungen erfolgt. Der Digital-only-Ansatz für Unternehmensleistungen muss daher noch einmal überdacht werden."
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben