"Die Ziele dieses Gesetzes werden mit den vorgesehenen Maßnahmen vielfach nicht erreicht, dafür aber Betriebe mit nicht erfüllbaren Dokumentationen und Nachweisen überzogen", sagt Holger Schwannecke.

"Die Ziele dieses Gesetzes werden mit den vorgesehenen Maßnahmen vielfach nicht erreicht, dafür aber Betriebe mit nicht erfüllbaren Dokumentationen und Nachweisen überzogen", sagt Holger Schwannecke. (Foto: © Arunas Gabalis /123RF.com)

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EU-Lieferkettengesetz: Abstimmung verschoben

Handwerkspolitik

Nach der Verschiebung der Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz fordert das Handwerk, den Richtlinienentwurf, wie er jetzt vorliegt, zu stoppen. Zudem wurde die Einführung sektorspezifischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verschoben.

Die FDP will dem EU-Lieferkettengesetz nicht zustimmen. Deutschland ist so gezwungen, sich bei der Abstimmung im Rat der Europäischen Union zu enthalten. Eine Mehrheit für das Gesetz ist deswegen unsicher. Auch, weil außerdem Italien und verschiedene kleine EU-Mitgliedstaaten Bedenken angemeldet hatten. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat die Abstimmung nun kurzfristig verschoben.

Das Handwerk, das immer wieder auf die aus der Lieferkettenrichtlinie folgenden Belastungen für mittelständische Betriebe hingewiesen hatte, wertet das als einen Erfolg und fordert, die Richtlinie in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden.

Unverhältnismäßige Belastungen

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchuerringHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuerring

"Die EU-Lieferkettenrichtlinie darf in ihrer jetzigen Fassung nicht verabschiedet werden: An dieser grundsätzlichen Forderung ändert auch die Verschiebung der Abstimmung nichts", sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Für die Handwerksbetriebe sei diese Fassung nicht akzeptabel, weil sie zusätzliche ungerechtfertigte und unverhältnismäßige Belastungen für die ohnehin von Bürokratie überbordend belasteten Betriebe brächte. "Die Ziele dieses Gesetzes werden mit den vorgesehenen Maßnahmen vielfach nicht erreicht, dafür aber Betriebe mit nicht erfüllbaren Dokumentationen und Nachweisen überzogen."

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Berichtspflichten hinterfragen

Die Einführung sektorspezifischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt jetzt ebenfalls später als ursprünglich geplant. Darauf haben sich EU-Parlament und Rat geeinigt. Schwannecke: "Es ist positiv, dass Rat und Parlament beschlossen haben, die Einführung sektorspezifischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre zu verschieben, diese Atempause brauchen die Betriebe dringend."

Hier zeige sich, dass die EU-Kommission mit der Konzeption der Gesetze nicht hinterherkommt, wenn es um "derart ambitionierte Ziele" geht. "Nun bietet sich ihr angesichts der deutlichen zeitlichen Verschiebung die Gelegenheit, grundsätzlich und kritisch zu hinterfragen, welche Berichtspflichten für die Betriebe unbedingt notwendig sind."

Bürokratie reduzieren

Bereits jetzt litten die Handwerksbetriebe unter erheblichen Nachweispflichten. "Bei jeder Entscheidung auf europäischer Ebene zur Umsetzung des Green Deals muss kritisch hinterfragt werden, ob Nachweispflichten gerechtfertigt und machbar sind für die Betriebe. Jetzt und in den nächsten Jahren muss es im Sinne einer nachhaltigen EU-Gesetzgebung darum gehen, diese Belastungen dauerhaft und verlässlich zu reduzieren."

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Text: / handwerksblatt.de

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