Die neue Vergabevereinbarung sieht vor, dass Vorhaben möglichst in mehrere, kleinere Aufträge unterteilt und so mittelstandsfreundlicher werden.

Die neue Vergabevereinbarung sieht vor, dass Vorhaben möglichst in mehrere, kleinere Aufträge unterteilt und so mittelstandsfreundlicher werden. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Handwerk und BLB NRW unterzeichnen eine neue Vergabevereinbarung

Handwerkspolitik

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW und Handwerk.NRW unterzeichnen eine neue Vereinbarung für eine mittelstandsgerechte Vergabe im öffentlichen Sektor.

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) betreut mehr als 4000 Gebäude. Bei der Unterhaltung und beim Betrieb der landeseigenen Liegenschaften arbeitet er konstruktiv mit den regionalen mittelständischen Firmen zusammen. Diese Kooperation soll nun weiter gestärkt werden. Dafür haben der BLB NRW und Handwerk.NRW eine neue Vergabevereinbarung abgeschlossen. Sie sieht vor, dass geeignete Vorhaben nach Möglichkeit in mehrere, kleinere Aufträge unterteilt werden – die somit für den Mittelstand attraktiv sind. 

NRW-Handwerkspräsident Andreas Ehlert und BLB-NRW-Geschäftsführerin Gabriele Willems unterzeichneten die Vereinbarung im Beisein von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU). "Die mittelständischen Unternehmen in unserem Bundesland sind innovativ, flexibel und pragmatisch. Von diesen Stärken und Kompetenzen wollen wir als Land natürlich profitieren. Mit der Vereinbarung stärken wir die mittelstandsgerechte Vergabe im öffentlichen Sektor und intensivieren die Kooperation des BLB NRW mit der heimischen mittelständischen Wirtschaft", so der Minister.

Grundsatz der Mittelstandsfreundlichkeit

Andreas Ehlert, Marcus Optendrenk und Gabriele Willems (v. l.) Foto: © Handwerk.NRWAndreas Ehlert, Marcus Optendrenk und Gabriele Willems (v. l.) Foto: © Handwerk.NRW

Die neue Vergabevereinbarung löst die Vereinbarung zwischen dem BLB NRW und dem Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag (NWHT) aus dem Jahr 2006 ab. Darüber hinaus wurde sie an veränderte Rechtsvorschriften angepasst. Die aktualisierte Fassung bestätigt den Grundsatz der Mittelstandsfreundlichkeit beispielsweise bei der Vergabe von Gebäudemanagement-Dienstleistungen. Geeignete Bauvorhaben werden nach dem Prinzip der teil- und fachloseweisen Vergabe in kleinere Teilleistungen beziehungsweise in qualitativ abgrenzbare Fachleistungen für die öffentliche Ausschreibung zerlegt.

Mit dieser Aufteilung wird explizit der Mittelstand angesprochen. "Die Vergabevereinbarung unterstreicht den Stellenwert kleiner und mittelständischer Handwerksbetriebe, die für den BLB NRW wichtige und leistungsstarke Partner bei der Erfüllung seiner Aufgaben für das Land Nordrhein-Westfalen sind", erklärt Willems. Gleichzeitig etablieren beide Vereinbarungspartner einen regelmäßigen Austausch zur Kooperation und Vernetzung. Ziel ist es, strategische Prozesse wie die Erreichung von Klimaneutralität zu begleiten.

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Frühzeitig zusammenarbeiten

Auch soll frühzeitig zusammengearbeitet werden, wenn zum Beispiel Herausforderungen wie Material- und Lieferengpässe bewältigt werden müssen. "Die unerlässlichen und gleichwohl ambitionierten Transformationsziele im Bau, Ausbau und Umbau unserer öffentlichen Infrastrukturen lassen sich nur gemeinsam und vorausschauend bewältigen", bekräftigt Ehlert die gemeinsame Absicht zu intensivierter Verständigung bei der Unterschrift unter die Vergabevereinbarung.

Quelle: Handwerk.NRW

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Text: / handwerksblatt.de

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