Die Verbände fordern eine verlässliche Rahmenbedingungen für holzbasierte Heizsysteme.

Die Verbände fordern eine verlässliche Rahmenbedingungen für holzbasierte Heizsysteme. (Foto: © welcomia/123RF.com)

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Holzwärme-Verbände fordern verlässliche Förderung

Handwerkspolitik

In einer Stellungnahme fordern verschiedene Verbände die Politik auf, verlässliche Rahmenbedingungen für holzbasierte Heizsysteme zu schaffen. Die anhaltende Hängepartie müsse so schnell wie möglich beendet werden.

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern der Zentralverband Sanitär Heizung Klima, der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband und die Initiative Holzwärme die Politik auf, verlässliche Rahmenbedingungen für holzbasierte Heizsysteme zu schaffen. Durch die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gebe es eine "seit Monaten anhaltende Hängepartie". Die dadurch resultierende Verunsicherung der Verbraucher und der gesamten Wertschöpfungskette trage zur weiteren Schwächung der deutschen Wirtschaft bei. Diese Entwicklung gelte es so schnell wie möglich zu beenden.

Konkret fordern die Verbände die Politik auf, der bestehenden Verunsicherung im Markt durch eine attraktive und verlässliche Förderkulisse entgegenzuwirken. Besonders fordern sie die Anhebung der maximal förderfähigen Kosten auf mindestens 45.000 Euro. Der GEG-Entwurf sieht eine Halbierung der förderfähigen Investitionskosten von 60.000 Euro auf 30.000 Euro vor. Dies führe bei Investitionen ab etwa 40.000 Euro für den Kauf und Einbau einer neuen Heizung auch bei einem Fördersatz von 50 Prozent zu einer Reduzierung der absoluten Förderbeträge gegenüber der heutigen Regelung.

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Wahlrecht für alle Antragsteller gefordert

StellungnahmeHier finden Sie die ausführliche Stellungnahme der Verbände.Die Investition in eine Holz- und Pellet-Zentralheizung liege im Schnitt bei mindestens bei 40.000 Euro, je nach technischer Ausstattung und erforderlichen Umfeldmaßnahmen könnten auch höhere Kosten  entstehen. Darüber hinaus setzen sich die Verbände für ein möglichst zügiges Inkrafttreten des neuen Förderregimes ein. Um bis zum Starttermin im Januar 2024 keinen Stillstand im Markt auszulösen müsse ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden.

Dieses Wahlrecht solle es den Bürgern erlauben, sich auch nachträglich für die jeweils besseren Förderbedingungen zu entscheiden. Bezüglich des geplanten Klimageschwindigkeitsbonus' in Höhe von 20 Prozent empfehlen die Verbände, diesen bereits mit dem Inkrafttreten der Förderkulisse zu gewähren und auf 25 Prozent anzuheben. Gleichzeitig solle die Degression bereits ab dem Jahr 2025 einsetzen und nicht wie derzeit geplant im Jahr 2028.

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Text: / handwerksblatt.de